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Amtsantritt zum 11. Januar 2020
Prof. Dr. Stefanie Ritz-Timme zur Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin gewählt

Am 18. September hat die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) Prof. Dr. Stefanie Ritz-Timme, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf/der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität zur neuen Präsidentin gewählt. Sie tritt ihr Amt turnusgemäß am 1.1.2020 an und folgt damit Prof. Dr. Thomas Bajanowski, Universitätsklinikum Essen, als Präsidentin der Fachgesellschaft.

Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) ist an vielen Schnittstellen zwischen Medizin und Recht tätig und blickt auf eine über 100jährige Geschichte zurück

Prof. Ritz-Timme studierte an der Universität Gießen Medizin. Nach ihrem Studienabschluss 1988 wechselte sie an die Universität Kiel, wo sie bis zum Jahr 2000 am Institut für Rechtsmedizin arbeitete, unterbrochen durch ihre Tätigkeit am Institut für Allgemeine Pathologie und Pathologische Anatomie und eine kurze Zeit an der forensisch-psychiatrischen Abteilung der Fachklinik Neustadt. Ihre Promotion erlangte Stefanie Ritz-Timme 1990 mit einer Arbeit zur postmortalen Diagnostik von Digoxin-Intoxikationen, die Anerkennung als Ärztin für Rechtsmedizin 1996 und ihre Habilitation 1998.

2004 erhielt Ritz-Timme den Lehrstuhl für Rechtsmedizin der Universität Düsseldorf und leitet seither das Institut für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Düsseldorf. Sie war von 2007 bis 2019 Studiendekanin bzw. Prodekanin für Studium und Lehre der Medizinischen Fakultät der HHU. 2014 wurde sie zur Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin gewählt. Sie ist Mitglieder der Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften.

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Kategorie/n: Medizinische Fakultät, Pressemeldungen, Newsticker
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