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Familie und Beruf/Studium

Die Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät beraten und unterstützen Sie beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium. 

Gerne können Sie hierzu auch einen Beratungstermin vereinbaren. 

Schwangerschaft | Mutterschutz | Elternzeit

Sie sind in Elternzeit und möchten während Ihrer Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Dann machen Sie Ihren Rechtsanspruch bei der Personalkommission geltend. Bitte beachten Sie, dass Sie das auch so formulieren müssen.

Führen Sie in Ihrem Schreiben an, wie viele Stunden Sie in der Woche arbeiten wollen und für welchen Zeitraum die Teilzeitregelung gelten soll. Vorteilhaft ist es, wenn Ihre direkten Vorgesetzten die Elternteilzeit befürworten.

Bei Problemen bei der Gewährung von Elternteilzeit wenden Sie sich bitte umgehend an das  der Medizinischen Fakultät. Wir können im Falle einer Ablehnung der Elternteilzeit Widerspruch für Sie einlegen und Sie über das weitere Vorgehen beraten.

Kinderbetreuung

Das FamilienBeratungsBüro der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist eine Beratungs- und Vermittlungsstelle für Studierende und Mitarbeitende der Universität und der Universitätskliniken, die Familie und Beruf oder Studium miteinander vereinbaren möchten.

FamilienBeratungsBüro

Die Kosten für Kinderbetreuung außerhalb der regulären Betreuungszeiten von Kindergärten KiTas etc. werden gegen Rechnung (max. 12,50 €/Std.; max. 8 Std. pro Tag; max. 400 €/Jahr; für Kinder bis zwölf Jahre) erstattet.* Bei Kindern unter drei Jahren werden auch Kosten während der regulären Betreuungszeiten erstattet, wenn kein Kitaplatz o.ä. zur Verfügung steht. Die Betreuungskosten für Kinder mit Behinderungen werden anteilig bis zum Ende der Schulpflicht übernommen.
 
*Eine Unterstützung der Kinderbetreuung ist möglich bei: 

  • Engagement und Gremienarbeit an der Medizinischen Fakultät inklusive Berufungsverfahren für Bewerber/innen und Kommissionsmitglieder
  • Veranstaltungen der Medical Research School
  • Veranstaltungen des Selma-Meyer-Mentoring Programms
  • Weiterbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte während der Facharztausbildung

Dies schließt Veranstaltungen aus, bei denen eine Kinderbetreuung vor Ort angeboten wird. Bei geförderten Forschungsvorhaben, die Mittel zur Kinderbetreuung bereitstellen, werden die Kosten durch die Drittmittelgeber erstattet.

Bitte beachten Sie folgende Betreuungs-Richtlinien: 

  • die Betreuungsperson darf nicht mit dem Kind verwandt sein
  • die Beaufsichtigung kann durch eine selbst organisierte Betreuungsperson im häuslichen Umfeld erfolgen. Es ist dabei wichtig, dass immer nur dieselbe Betreuungsperson im privaten Haushalt auf die Kinder aufpasst.

Ein Silencium soll Eltern Freiräume zur Fertigstellung wissenschaftlicher Arbeiten ermöglichen. Bei einem Silencium werden die Kinderbetreuungskosten für einzelne Tage gegen Vorlage einer Rechnung übernommen (max. 12,50 €/ Std., max. 5 Tage mit je 8 Stunden, max. 400 €/Jahr).

Betreuungskosten werden für Kinder bis 12 Jahre und Kinder mit besonderem Förderbedarf bis zum Ende der Schulpflicht erstattet. Bei Kindern unter drei Jahren werden auch Kosten im oben angegebenen Umfang während der regulären Betreuungszeiten beglichen, wenn kein KiTa-Platz o. ä. zur Verfügung steht.

Voraussetzung zur Antragstellung: 

  • Immatrikulation im Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium oder
  • Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter an der HHU oder
  • Berufung zur W1-Professur an der HHU

Zielgruppen:

  • Studierende im Bachelor- oder Masterstudiengang
  • Doktorandinnen und Doktoranden
  • Postdocs
  • Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren (W1)

Betreuungs-Richlinien:

  • die Betreuungsperson darf nicht mit dem Kind verwandt sein
  • die Beaufsichtigung kann durch eine selbst organisierte Betreuungsperson im häuslichen Umfeld erfolgen. Es ist dabei wichtig, dass immer nur dieselbe Betreuungsperson im privaten Haushalt auf die Kinder aufpasst.

Das Silencium kann auch während der Elternzeit in Anspruch genommen werden.

Anmeldung

Wenn Sie Betreuungsbedarf haben, rufen Sie die Hotline des pme Familienservice an und melden Ihr Kind oder Ihre Kinder an.

Hotline pme Familienservice: 0800 801007080

Bei Anrufen bis 18.00 Uhr ist die Betreuung am nächsten Tag garantiert. Wenn Sie den Betreuungsbedarf nach 18.00 Uhr des Vortages oder erst direkt am Betreuungstag feststellen, so bemüht sich pme Familienservice Ihren Betreuungsbedarf abzudecken. Eine Betreuungsgarantie kann in diesen Fällen jedoch nicht gegeben werden. Bitte beachten Sie, dass ein Betreuungsbedarf von mindestens 4 Stunden pro Tag bestehen muss und die Betreuung nur aus dienstlichen Gründen in Anspruch genommen werden kann. 

Betreuungsort ist die Kita Locomotion, die sich in kindgerecht gestalteten Räumen in der Siegburger Straße 3 befindet

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an


Tel.: 81-08596

Verantwortlichkeit: