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Bäume, Gebäude, Parkbuchten

Mutterschutz und Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen eines Medizin- oder Zahnmedizinstudiums können Gefährdungen für werdende Mütter und das ungeborene Leben auftreten. Darum ist es von großer Bedeutung, dass Schwangere sich frühzeitig an den entsprechenden Stellen melden.

Die Umsetzung des neuen Mutterschutzgesetzes hält einige Herausforderungen bereit und das Studiendekanat ist auch in diesem Bereich auf die gute Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen. Bitte verweisen Sie schwangere Studentinnen an das Studierenden Service Center der HHU oder an das Studiendekanat Medizin. Diese Einrichtungen beraten die Studentinnen und kümmern sich um die weitere Abwicklung, also um die verpflichtende Meldung an die Bezirksregierung, die Berechnung der Schutzfristen und (in Abstimmung mit Arbeitsschutz und Betriebsärztlichem Dienst) um die Erstellung der individuellen Gefährdungsbeurteilungen für die jeweilige Studentin.

Um eine solche Gefährdungsbeurteilung anfertigen und ggf. Schutzmaßnahmen einleiten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn eine Studentin ihre Schwangerschaft meldet, ist auf Grundlage ihres weiteren Studienverlaufs zu prüfen, an welchen Lehrveranstaltungen sie teilnehmen muss und welche Gefährdungen entstehen können. Da Sie als Lehrperson für Ihre Veranstaltungen am besten Aussagen über mögliche Gefährdungen treffen können, werden wir auf Sie zukommen mit der Bitte, eine lehrveranstaltungsspezifische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Wenn Sie Fragen zum Studium in der Schwangerschaft oder zum Mutterschutzgesetz haben, stehen Ihnen die Ansprechpersonen im Studiendekanat selbstverständlich gern zur Verfügung.

Verantwortlichkeit: