Sexualisierte Diskriminierung/Gewalt
Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG) wird in vielfältiger Art und Weise ausgeübt, das geschieht verbal, nonverbal und/oder auch durch tätliche Angriffe. Es gelten alle Verhaltens- und Handlungsweisen als SDG, die beleidigend, demütigend, von den davon Betroffenen nicht erwünscht sind und als abwertend und herabwertend erlebt werden (AGG §3, Abs.4).
Der Begriff „sexualisiert“ geht davon aus, dass Gewalthandlungen und Diskriminierungen ihren Ursprung nicht nur in der Sexualität haben, sondern dass Sexualität und sexuelle Handlungen instrumentalisiert werden. (siehe "Richtlinie der Heinrich-Heine-Universität zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt", HHU Amtliche Bekanntmachungen Nr. 41/2017)
Die Gleichstellungsbeauftragten der Medizinischen Fakultät beraten Sie bei Formen von:
- sexualisierter Belästigung/Gewalt
- sexualisierter Diskriminierung
Die Beratung erfolgt unter Wahrung strengster Diskretion.
§ 3 (4) Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. §3 AGG
§ 14 Ergreift der Arbeitgeber keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, sind die betroffenen Beschäftigten berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt. §14 AGG
Weitere Kontaktstellen:
HHU:
+49 211 81-10408, justitiariat(at)hhu.de
Universität Düsseldorf: Beschwerdestelle nach §13 AGG (hhu.de)
UKD:
Frauke Seutter, +49 211 81-17150, Frauke.Seutter(at)med.uni-duesseldorf.de
Intranet > Services > Beschwerdestelle nach AGG
Die Ombudspersonen stehen allen Studierenden der Medizinischen Fakultät als vertrauliche Ansprechpersonen bei belastenden Erlebnissen und Situationen im Studium zur Verfügung.
Prof. Dr. Dr. Svenja Caspers, +49 211 81-12678, svenja.caspers(at)med.uni-duesseldorf.de
Prof. Dr. Ulrich Decking, +49 211 81-06440, ulrich.decking(at)med.uni-duesseldorf.de