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Die BAföG Beauftragten

Die Ausstellung einer Leistungsbescheinigung gemäß § 48 BAföG ist in der Regel zum Ende des vierten Fachsemesters erforderlich. Sie werden üblicherweise vom BAföG-Amt kontaktiert, sobald ein Nachweis erforderlich ist.


Beantragung der Leistungsbescheinigung

Humanmedizin

Wenn Sie eine Leistungsbescheinigung benötigen, kontaktieren Sie bitte die Prüfungskoordination über die . Dort wird das Dokument dann vorbereitet und an die BAföG-Beauftragten zur Unterzeichnung weitergegeben. Für den Modellstudiengang Humanmedizin sind dies Prof. Dr. Ulrich Decking und Prof. Dr. Martina Krüger.

Sie werden informiert, sobald die Bescheinigung zur Abholung im Sekretariat des Studiendekanats bereitliegt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es in den Klausurphasen zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.

Zahnmedizin

Bitte besuchen Sie die offene Sprechstunde von Prof. Dr. Alfons Hugger und bringen Sie dorthin das BAföG-Formblatt und alle Ihre Leistungsnachweise im Original mit.

Die Sprechstunde findet während der Vorlesungszeit zwischen 9:30 und 11:30 in Geb. 17.11 Ebene 0 Raum 06 statt. In der vorlesungsfreien Zeit Termine nach Vereinbarung.

Verantwortlichkeit: