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Nachweis der Lehrerfahrung und Lehrkompetenz

Die Habilitationsordnung sieht den Nachweis der eigenen Lehrerfahrung und -kompetenz vor. Zentrale Kriterien sind der Umfang und die studentische Bewertung selbst durchgeführter Lehrveranstaltungen sowie die didaktische Fortbildung. Die notwendigen Erfahrungen und Kompetenzen in der Lehre müssen wie folgt nachgewiesen werden:

  • Lehrtätigkeit: Eine mindestens dreijährige persönlich erbrachte Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens zwei SW (mindestens 28 Stunden pro Semester).
  • Evaluation: Personenbezogene Evaluation mindestens einer Veranstaltung pro Semester durch die Studierenden über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
  • Erste didaktische Fortbildung: Antragsteller*innen sollen im ersten Jahr der dokumentierten Lehrtätigkeit mindestens eine (möglichst medizin-)didaktische Fortbildung im Umfang von mindestens 8 Präsenzstunden nachweisen.
  • Zweite didaktische Fortbildung: Wird der Antrag auf Habilitation nach dem 01.01.2019 gestellt, muss eine weitere didaktische Schulung im Umfang von mindestens 8 Präsenzstunden nachgewiesen werden, die nach den obenstehenden Kriterien im weiteren Verlauf der Lehrtätigkeit absolviert wurde.


Sie benötigen für das Habilitationsverfahren folgende Unterlagen:

Nachweis der Lehrleistung und der didaktischen Fortbildung - Abgabe des Formblatts (siehe Habilitationsverfahren>Downloads) mit Angaben über

  • Umfang der selbst durchgeführten Lehrveranstaltungen,
  • die Ergebnisse der studentischen Evaluation dieser Veranstaltungen sowie
  • Angaben zu den absolvierten didaktischen Fortbildungen.
Evaluation von Lehrveranstaltungen

Alle Informationen rund um die studentische Lehrevaluation.

Verantwortlichkeit: