Zum Inhalt springenZur Suche springen

Nachweis der Lehrerfahrung und Lehrkompetenz

Die Habilitationsordnung sieht den Nachweis der eigenen Lehrerfahrung und -kompetenz vor. Zentrale Kriterien sind der Umfang und die studentische Bewertung selbst durchgeführter Lehrveranstaltungen sowie die didaktische Fortbildung. Die notwendigen Erfahrungen und Kompetenzen in der Lehre müssen wie folgt nachgewiesen werden:

  • Lehrtätigkeit: Eine mindestens dreijährige persönlich erbrachte Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens zwei SW (mindestens 28 Stunden pro Semester).
  • Evaluation: Personenbezogene Evaluation mindestens einer Veranstaltung pro Semester durch die Studierenden über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
  • Erste didaktische Fortbildung: Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollen deshalb im ersten Jahr der dokumentierten Lehrtätigkeit an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität mindestens eine möglichst medizindidaktische oder didaktische Weiterbildung durch Kurse/ Workshops nachweisen. Anerkannt werden können z.B. Kurse für Didaktik in der Medizin mit anschließender Supervision (entsprechend den Kriterien der Landesakademie für Medizinische Ausbildung NRW (LAMA NRW e.V.) bzw. des Medizindidaktischen Netzwerkes des MFT (MDN)). Diese werden u.a. durch den Bereich Medizindidaktik des Studiendekanats, von weiteren Mitgliedern der LAMA NRW e.V. (www.lamanrw.de) sowie bundesweit durch das MDN (www.medidaktik.de) angeboten.
  • Zweite didaktische Fortbildung: Ein zweiter Didaktik-Kurs nach den obenstehenden Kriterien soll im weiteren Verlauf der Lehrtätigkeit ebenfalls absolviert werden.


Sie benötigen für das Habilitationsverfahren folgende Unterlagen:

Nachweis der Lehrleistung und der didaktischen Fortbildung - Abgabe des Formblatts (siehe Habilitationsverfahren>Downloads) mit Angaben über

  • Umfang der selbst durchgeführten Lehrveranstaltungen,
  • die Ergebnisse der studentischen Evaluation dieser Veranstaltungen sowie
  • Angaben zu den absolvierten didaktischen Fortbildungen.
Verantwortlichkeit: