Lehrauftrag
Lehraufträge sind eine Ergänzung des Lehrangebots und werden erteilt, wenn der Bedarf an Lehrkräften nicht durch hauptamtlich Mitarbeitende gedeckt werden kann. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art – er begründet kein Dienstverhältnis. Die Lehrbeauftragten nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr.
Wichtiger Hinweis:
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im Original, vor Beginn der Vorlesungszeit im Studiendekanat eingereicht werden.