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Bäume, Gebäude, Parkbuchten

Lehrauftrag

Lehraufträge sind eine Ergänzung des Lehrangebots und werden erteilt, wenn der Bedarf an Lehrkräften nicht durch hauptamtlich Mitarbeitende gedeckt werden kann. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art – er begründet kein Dienstverhältnis. Die Lehrbeauftragten nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr.

Wichtiger Hinweis:

Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im Original, vor Beginn der Vorlesungszeit im Studiendekanat eingereicht werden.

Verantwortlichkeit: