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Boni

Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM)

Ziel der leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) ist es, Leistungsträger zu belohnen und kompetitive Anreize zu schaffen, um Leistungen in Forschung und Lehre zu steigern. In der sogenannten Landes-LOM stehen die sieben Fakultäten in Nordrhein-Westfalen miteinander im Wettbewerb, bei der fakultätsinternen LOM der Medizinischen Fakultät Düsseldorf stehen die einzelnen Institute und Kliniken im Fokus.

Bei der fakultätsinternen LOM werden derzeit 20 % der Sachkosten für Forschung und Lehre leistungsorientiert verteilt. Es werden dieselben Parameter zugrundegelegt, wie bei der LOM des Landes NRW. 

Wie bei der Landes-LOM werden auch bei der fakultätsinternen LOM von diesen Mitteln 5% abgezogen und gemäß der Frauenförderung im wissenschaftlichen Bereich verteilt.

Die restlichen Gelder werden nach folgenden Kriterien vergeben:

  • 30 % gemäß der verausgabten Drittmittel
  • 45 % anhand der Publikationsleistungen
  • 25 % anhand der Lehrleistung verteilt

Die oben aufgeführten Kriterien werden unterschiedlich gewichtet:

Drittmittel

In die Berechnung miteinbezogen werden die verausgabten Drittmittel der letzten drei Jahre. Dabei wird das letzte Jahr 3-fach, das vorletzte 2-fach und vorvorletzte 1-fach gewichtetet.

Eine weitere Gewichtung der Drittmittel erfolgt anhand der unterschiedlichen Drittmittelgeber:

  • Verausgabte DFG Mittel gehen mit dem Faktor 5 in die Berechnung ein
  • begutachtete Drittmittel (Ministerien, EU & begutachtete Stiftungen) mit dem 
    Faktor 3
  • Auftragsforschung und nicht-begutachtete Stiftungen mit dem Faktor 1

Publikationen

Alle Publikationen der Medizinischen Fakultät werden in der Online-Datenbank EvaLuna erfasst. Die hier erfassten Publikationen aus dem fünf Jahre umfassenden Zeitraum werden nach einem kumulativen Citation Score, dem  pJCS-Wert (publikationstypspezifischer Journal Citation Score) Citation Score" bewertet.

Online-Datenbank EvaLuna
 

Projektleitungsbonus

Der Projektleitungsbonus kann für eingeworbene Drittmittel, bei denen ein anerkanntes Begutachtungsverfahren vorausgegangen ist (keine Industriemittel), gewährt werden.
Die Ausschüttung erfolgt in der Regel im letzten Quartal des jeweiligen Jahres und automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

Verausgabt darf der Bonus gemäß der Beschaffungsordnung des UKD und der MF,  Revision 5 Stand 25.02.2021 (Intranet Dezernat Einkauf).

Verantwortlichkeit: