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Leistungsprämie für DFG-Drittmittel

Die Medizinische Fakultät möchte mit der Leistungsprämie Anreize zur Einwerbung von Drittmitteln bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) setzen. Alle Informationen finden Sie in der Dienstvereinbarung zur Gewährung einer Leistungsprämie nach § 18 Abs. 3 TV-L/Wissenschaft, rechts zum Download.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind wissenschaftlich Beschäftigte der Medizinischen Fakultät, die dem TV-L und dem TV-Ä unterliegen und aktuell erfolgreich eigenständig Forschungsgelder über Einzelprojekte bei der DFG eingeworben haben.

Wie hoch ist die Leistungsprämie?

Die Höhe der Leistungsprämie wird entsprechend der Höhe der vergebenen DFG Mittel exklusive Programmpauschale berechnet. Der Anspruch auf die Prämie entsteht ab einem eingeworbenen Drittmittelvolumen von 50.000 Euro pro Projekt. Die Leistungsprämie kann maximal 4.800 Euro betragen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Prämie kann einmal pro eingeworbenem DFG-Projekt, frühestens ab Eingang des Förderbescheides und spätestens vor Ablauf der Förderdauer, beantragt werden.

Wie beantragt man die Prämie?

Der Link auf das elektronische Antragsformular befindet sich auf dieser Seite. Anträge per Post werden nicht berücksichtigt.