Leistungsprämie für DFG-Drittmittel
Die Medizinische Fakultät möchte mit der Leistungsprämie Anreize zur Einwerbung von Drittmitteln bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) setzen. Antragsberechtigt sind wissenschaftlich Beschäftigte der Medizinischen Fakultät, die dem TV-L und dem TV-Ä unterliegen und aktuell erfolgreich Forschungsgelder über Einzelprojekte bei der DFG eingeworben haben.
Wie hoch ist die Leistungsprämie?
Die Höhe der Leistungsprämie richtet sich nach dem Gesamtvolumen des eingeworbenen DFG-Projektes in Euro. Der Anspruch auf die Prämie entsteht ab einem eingeworbenen Drittmittelvolumen von 50.000 Euro pro Projekt. Die Leistungsprämie kann maximal 4.800 Euro betragen.
Die Höhe der Leistungsprämie wird entsprechend der Höhe der vergebenen DFG Mittel exklusive Programmpauschale berechnet.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Prämie kann einmal pro eingeworbenem DFG-Projekt, frühestens ab Eingang des Förderbescheides und spätestens vor Ablauf der Förderdauer, beantragt werden.
Wie beantragt man die Prämie?
Das Antragsformular und alle weiteren Informationen zur Vergabe finden Sie in der Dienstvereinbarung zur Gewährung einer Leistungsprämie nach §18 Abs. 3 TV-L/Wissenschaft.