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Nachweis der Lehrerfahrung und Lehrkompetenz

Die Ordnung zur Erlangung einer apl.-Professur schreibt den Nachweis der eigenen Lehrerfahrung und -kompetenz vor. Zentrale Kriterien sind der Umfang und die studentische Bewertung selbst durchgeführter Lehrveranstaltungen und die (medizin-)didaktische Fortbildung.

Konkret benötigen Sie für das Verfahren zur Erlangung einer apl.-Professur folgende Unterlagen:

  • Nachweis der Lehrleistung - Nachweis über die aktive Teilnahme im Rahmen der curricularen Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit mindestens zwei Semesterwochenstunden. Dabei muss die Lehre eine sinnvolle Ergänzung des Curriculums darstellen (siehe dazu Ausführungsbestimmungen) - Abgabe des Formblatts über Umfang der selbst durchgeführten Lehrveranstaltungen ( siehe Apl.-Verfahren)
  • Studentische Evaluation - Ergebnisse von personenbezogenen Evaluationen durch Studierende für mindestens eine Lehrveranstaltung pro Semester.
  • Didaktische Fortbildung - Nachweis über mindestens eine (medizin-) didaktische Fortbildung aus den letzten vier Jahren vor der Antragstellung
  • Lehrkonzept - Ein Konzept für und eine Versicherung über die zukünftig beabsichtigte Lehrtätigkeit.
Evaluation von Lehrveranstaltungen

Alle Informationen rund um die studentische Lehrevaluation.

Verantwortlichkeit: