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FAQ

Evaluationsanfragen

Bei papierbasierten Umfragen verschicken wir die Auswertung in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Sollten Sie eine Auswertung sehr dringend benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Bei onlinebasierten Umfragen schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail, in der Sie uns mitteilen, dass die Evaluation abgeschlossen ist und wir Ihnen die Auswertung zusenden können.

Bitte geben Sie die ausgefüllten Evaluationsbögen

  1. nach vorheriger Absprache im Büro der Evaluation (17.11.00.15)
  2. in den beiden benachbarten Büros (Raum 11 und 13)
  3. oder im Sekretariat (17.11.01.16) ab.

Alternativ können Sie uns die Bögen per Hauspost zukommen lassen oder in den Briefkasten (bitte im beschrifteten Umschlag) außen vor dem Haupteingang des Gebäudes 17.11 einwerfen (gekennzeichnet mit „Institut für Allgemeinmedizin- Studiendekanat“).

Sobald Sie wissen, dass Sie eine Lehrveranstaltung anbieten, können Sie bei uns eine Anfrage stellen. Hierfür können Sie sehr gerne unser Anfrageformular verwenden (https://medforms.hhu-hosting.de/sdm/view.php?id=50654).

Nein, dies ist nicht möglich.

Eine Umfrage wird vom Evaluationssystem automatisch immer einem Semester fest zugeordnet. Bei einem Einsatz des gleichen Fragebogens im Folgesemester würden die neu eingelesenen Daten automatisch der ursprünglichen Umfrage zugeordnet, so dass es zu einer Vermischung der Daten für beide Semester käme und eine semestergetrennte Auswertung nicht mehr möglich wäre.

Es ist deshalb wichtig, dass Sie für jedes Semester einen neuen Bogen oder QR-Code/Link bei uns anfragen.

Sollten Sie eine getrennte Auswertung für beide Veranstaltungen benötigen, ist dies nicht möglich. Fordern Sie hierfür bitte einen neuen Fragebogen an.

Falls eine gesammelte Auswertung verschiedener Termine der gleichen Lehrveranstaltung gewünscht ist, können Sie den Bogen auch mehrmals einsetzen (z.B. bei Unterricht im Praxisblock mit mehreren sehr kleinen Gruppen).

Die Auswertung der Papierfragebögen erfolgt über das Einlesen durch einen speziellen Scanner im Studiendekanat. Der Scanner kann getackerte Bögen nicht verarbeiten und durch diese massiv beschädigt werden. Bitte verzichten Sie deshalb auf ein Tackern der Bögen.

Prüfungsformate (z.B. Mini—CEX)
Lernen an Behandlungsanlässen (LaB)

Laut Evaluationsordnung der HHU dürfen aus Datenschutzgründen Auswertungen von Evaluationsumfragen erst ab mindestens 5 Teilnehmer*innen verschickt werden. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, blockiert das Evaluationssystem den Ergebnisversand automatisch.

Nachweis der Lehrleistung im Habilitations- und apl-Verfahren

Habilitation: mindestens 28 Stunden pro Semester über einen Zeitraum von 6 Semestern (3 Jahren).

Apl-Professur: mindestens 28 Stunden pro Semester über Zeitraum von 10 Semestern (5 Jahren).

Im Sinne des Erwerbs bzw. Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Lehrerfahrung ist es grundsätzlich erwünscht, dass die Unterrichtsleistung über einen zusammenhängenden Zeitraum erbracht wird.

Habiliation: die personenbezogene Evaluation mindestens einer Veranstaltung pro Semester über einen Zeitraum von 6 Semestern (3 Jahren).

Apl-Professur: die personenbezogene Evaluation mindestens einer Veranstaltung pro Semester über einen Zeitraum von 10 Semestern (5 Jahren).

Die Evaluation muss sich auf eine Veranstaltung beziehen, die ausschließlich von der betreffenden Lehrperson durchgeführt wird. Der Name der Lehrperson wird in den Veranstaltungstitel mit aufgenommen, um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Bewertung des Unterrichts nur dieser Person handelt.

Die Anforderungen der Habilitationsordnung sind nicht erfüllt. Ob das Habilitationsgesuch dennoch positiv beschieden wird, wird durch die Habilitationskommission entschieden.

Die genannten Leistungen werden in das „Formblatt zum Nachweis der Lehrleistung“ eingetragen. Dieses können Sie hier herunterladen.

Bitte wenden Sie sich hierzu an den/die Lehrkoordinator*in der Einrichtung, für deren Fach Sie Lehre durchführen.
Das Studiendekanat kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben.

Eine medizindidaktische Fortbildung ist sinnvoll und wünschenswert, aber keine formale Voraussetzung für die Erfüllung des Nachweises der Lehrleistung. Eine allgemeine hochschuldidaktische Fortbildung kann erkannt werden, wenn sie mindestens 8 Präsenzstunden umfasst.

An einer anderen Einrichtung durchgeführte Lehre kann in Teilen für die Habilitation angerechnet werden. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Frau Dr. de Bruin.