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Ablauf des Habilitationsverfahrens

  • In der Sitzung der Habilitationskommission werden die eingereichten Unterlagen geprüft und das Habilitationsgesuch beraten.
  • Die Habilitation wird unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ im Fakultätsrat angekündigt.
  • In der Sitzung des Fakultätsrates wird das Verfahren eröffnet und die externen Gutachter*innen für die schriftliche Habilitationsleistung bestimmt.
  • Nach dem Eingang der Gutachten wird in der Habilitationskommission über die Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung entschieden und das Thema des Habilitationskolloquiums ausgewählt.
  • Der/Die Habilitand*in hält sein/ihr Habilitationskolloquium im Fakultätsrat. Anschließend erhält der/die Habilitand*in eine Bescheinigung über die bestandene schriftliche und mündliche Leistung.
  • Der/Die Habilitand/in veröffentlicht seine/ihre schriftliche Habilitationsleistung in der Uni- und Landesbibliothek und kann danach den Titel Dr. med. habil. bzw. Dr. med. dent. habil. führen.
  • Der/Die Habilitand*in hält seine/ihre Antrittsvorlesung und erhält im Anschluss die venia legendi (üblicherweise im Semester nach Erhalt der Habilitationsurkunde). Der/Die Antragsteller*in kann nun die Bezeichnung Privatdozent führen.

Der hier aufgeführte Ablaufplan ist nur unter der Voraussetzung gültig, dass es keine Beanstandungen gibt. Im Einzelfall kann der tatsächliche Ablauf durch den Entscheid des Dekans abweichen.

Einreichungsfrist

Bitte beachten Sie, dass die vollständigen Antragsunterlagen spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin im Dekanat vorliegen müssen, um in der folgenden Sitzung der Habilitationskommission beraten zu werden.

Umhabilitation an die Medizinische Fakultät der HHU

Zum Erhalt der venia legendi ist der Privatdozent/die Privatdozentin verpflichtet an seiner / ihrer Alma Mater regelmäßige Lehrveranstaltungen in ihrem bzw. seinem Fach anzubieten. Bei einem Wechsel an eine andere Hochschule kann es schwierig werden, diesen Verpflichtungen nachzukommen.

In diesen Fällen hat der Privatdozent/die Privatdozentin die Möglichkeit an die neue Fakultät umzuhabilitieren. Mit der Umhabilitation wird der Privatdozent/die Privatdozentin Mitglied der Fakultät und kann als Doktorvater bzw. -mutter Doktoranden betreuen.

Alle Anfragen in Zusammenhang mit Umhabilitationsverfahren richten Sie bitte an .

Verantwortlichkeit: