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Gleichstellung an der Medizinischen Fakultät

Die Aufgaben der Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragten sind in der Grundordnung der HHU festgeschrieben. Zudem sind die Aufgaben und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen im Hochschulgesetz (HG) sowie im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) festgelegt.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen, Anregungen und Wünschen zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail oder kontaktieren uns telefonisch für einen Termin.

Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten informieren Student*innen und Wissenschaftler*innen der Medizin über folgende Themen:

Gleichstellungsbüro Medizinische Fakultät

Gebäude: 17.11
Etage/Raum: 03.05
+49 211 81-06565



Foto von© UKD

Annika Hof M.A.
+49 211 81-06565

Moorenstr. 5
40225 Düsseldorf
Gebäude: 17.11
Etage/Raum: 03.05.

Verantwortlichkeit: