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Habilitationen

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung, dass die/der Bewerber*in die Befähigung besitzt, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre zu vertreten. Mit der Verleihung der venia legendi erhält die/der Bewerber*in die Befugnis, Lehrveranstaltungen in der Medizinischen Fakultät in dem Fach, für das die Habilitation erfolgt ist, selbstständig durchzuführen.
Auf diesen Seiten haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zur Habilitation gemäß der aktuellen Habilitationsordnung zusammengestellt.

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