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Verfahrensablauf zur außerplanmäßigen Professur

  • Der/Die Privatdozent*in richtet einen schriftlichen Antrag an den Dekan und reicht die in der "Ordnung für die Verleihung der Rechtsstellung und Bezeichnung einer "Außerplanmäßigen Professorin" oder eines "Außerplanmäßigen Professors" der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf " aufgeführten Unterlagen im Dekanat ein.
  • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen fordert das Dekanat das Votum des/der entsprechende/n Fachvertreter*in der Medizinischen Fakultät sowie ein internes Gutachten an, welches die erfolgreiche selbständige Lehrtätigkeit nachweist.
  • In der Sitzung der Habilitationskommission werden die eingereichten Unterlagen geprüft und das Gesuch zur apl.-Professur beraten.
  • Der Antrag wird in der nächsten Sitzung des Fakultätsrats beraten und zwei externe/r Gutachter*in ausgewählt.
  • Die Gutachter*innen bewerteten den wissenschaftlichen Werdegang, die Publikationsleistung und das Lehrkonzept und geben eine Empfehlung ab.
  • Der Fakultätsrat diskutiert die Gutachten und beschließt, dem Dekanat die Verleihung einer außerplanmäßigen Professur zu empfehlen.
  • Die Rektorin erhält die Empfehlung des Dekanats und entscheidet über die Verleihung der apl.- Professur.
  • Offizielle Überreichung der Urkunde durch den Dekan.

Der hier aufgeführte Ablaufplan ist nur unter der Voraussetzung gültig, dass es keine Beanstandungen gibt. Im Einzelfall kann der tatsächliche Ablauf durch den Entscheid des Dekans abweichen.

Verantwortlichkeit: