Nationale Projektanträge
Antragsverfahren
Hier finden Sie eine Zusammenstellung wesentlicher Hinweise für eine Beantragung Ihres Forschungsprojekts.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für einen reibungslosen und zeitgerechten Ablauf der Beantragung Ihres Forschungsprojektes ein. Melden Sie sich bitte frühzeitig, jedoch spätestens 4 Wochen vor Einreichungsschluss / interner Deadline bei uns im Forschungsmanagement.
Die Zeit ist notwendig, da bis zur Einreichung Ihres Antrages mehrere formaler Schritte nötig sind.
Notwendige Informationen
Bitte halten sie diese Informationen für uns bereit:
- Um welche Art des Antrags handelt es sich? (Erstantrag / Aufstockungsantrag / Kostenneutrale Verlängerung etc.)
- Um welche Bekanntmachung bei welchem Mittelgeber handelt es sich?
- Wann ist die (interne) Deadline?
Bearbeitungszeiten bei der Beantragung
Sie können mit folgenden Zeiten für die Bearbeitung Ihres Antrags rechnen:
- 5 Werktage zur Überprüfung der formalen Richtigkeit und der finanziellen Auskömmlichkeit (Je nach nötiger Überarbeitung / Nachforderungen kann sich dieser Zeitraum verlängern)
- 5 Werktage für die Einholung der rechtsverbindlichen Unterschrift von Kaufmännischem Direktor
Wir können sonst leider keine fristgerechte Bearbeitung und somit Einreichung gewährleisten.
- Benötigen Sie ein Muster für Ihren AZA(P)? Wir stellen Ihnen gerne einen Beispiel-AZA(P) zur Verfügung, aus dem Sie die wichtigsten Angaben ersehen können.
- Bitte beachten Sie bei Personal-Berechnungen, die nicht auf Pauschalsätzen beruhen, den Arbeitgeberanteil mit zu berechnen sowie die Jahressonderzahlung.
- Zur frühzeitigen Überprüfung können Sie uns gerne die über easy-online generierte xml-Datei des AZA(P) zuschicken.
- Bitte reichen Sie die Endfassung des AZA(P) erst nach der finalen Freigabe durch das Forschungsmanagement an den Mittelgeber ein, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
- Hierbei wird ein neues PDF mit freiem Unterschriftenfeld generiert. Bitte lassen Sie dieses in ausgedruckter Form dem Forschungsmanagement zukommen. Wir holen damit die notwendige rechtverbindliche Unterschrift ein.
- In den Bekanntmachungen sind in der Regel Kontaktpersonen des jeweiligen Projektträgers angegeben/benannt. Zögern Sie nicht, diese zu kontaktieren! Sie helfen Ihnen gerne, auch bei speziellen Fragen, weiter!
- Nicht namentliche benannte Personen (N.N.) können als TV-L E 13-2 beantragt werden.
- Doktoranden entsprechend der üblichen Vergütung (50% / 65%)
- Wenn Personen benannt werden, die höher gruppiert sind, benötigen Sie ein offizielles Dokument dass dies bestätigt.
Bei vielen zwei- oder mehrschrittigen Antragsverferfahren wird beim ersten Schritt (Skizze) keine rechtsverbindliche Unterschrift benötigt.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass in solchen Verfahren die in der "Antragsskizze" angegebenen Zahlen in der Regel im Nachhinein nicht mehr geändert werden können!
Um daher schon in der Skizze sicher zu stellen, dass die Vollanträge finanziell auskömmlich sind, halten Sie auch hier gerne schon frühzeitig Rücksprache mit uns!
Zu prüfen sind insbesondere:
- Sind die Personalkosten auskömmlich? (inkl. Arbeitgeberanteil)
- Wie hoch sind die Publikationskosten?
- Welche IP-Kosten (für mögliche Patente/Anwaltskosten) fallen an?