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Bäume, Gebäude, Parkbuchten

Lehrerhebung

Die Fakultät ist verpflichtet, die Lehrtätigkeit der Personen mit Lehrverpflichtung in jedem Semester zu erheben. Darüber hinaus ist die tatsächlich erbrachte Lehrleistung in der curricularen Pflicht- und Wahlpflichtlehre für die leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) und für die Zielwerte relevant.

Die Erfassung bezieht sich auf alle Lehrenden (Professoren, Privatdozenten, wiss. Mitarbeiter im Habilitationsverfahren oder mit Lehraufgaben, auswärtige Priv.-Doz. und apl. Professoren). Sie sollte die von Ihrem Fach erbrachte Leistung in der curricularen Pflicht- und Wahlpflichtlehre insbesondere in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Public Health und Toxikologie sowie Pharmazie und Med. Physik vollständig dokumentieren.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular über die jeweilige Klinik- oder Institutsdirektion an 

Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
Sekretariat
Postfach 1102
Geb. 17.11. E. 01 R. 16

Fristen
  • bis Ende August (Sommersemester)
  • bis Ende Februar (Wintersemester)

 

Verantwortlichkeit: