Lehrerhebung
Die Fakultät ist verpflichtet, die Lehrtätigkeit der Personen mit Lehrverpflichtung in jedem Semester zu erheben. Darüber hinaus ist die tatsächlich erbrachte Lehrleistung in der curricularen Pflicht- und Wahlpflichtlehre für die leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) und für die Zielwerte relevant.
Die Erfassung bezieht sich auf alle Lehrenden (Professoren, Privatdozenten, wiss. Mitarbeiter im Habilitationsverfahren oder mit Lehraufgaben, auswärtige Priv.-Doz. und apl. Professoren). Sie sollte die von Ihrem Fach erbrachte Leistung in der curricularen Pflicht- und Wahlpflichtlehre insbesondere in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Public Health und Toxikologie sowie Pharmazie und Med. Physik vollständig dokumentieren.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular über die jeweilige Klinik- oder Institutsdirektion an
Studiendekanat der Medizinischen Fakultät
Sekretariat
Postfach 1102
Geb. 17.11. E. 01 R. 16
Fristen
- bis Ende August (Sommersemester)
- bis Ende Februar (Wintersemester)