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Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation

Antragsteller*innen muss einen über die Promotionsarbeit hinaus gehenden signifikanten wissenschaftlichen Beitrag zu dem Fach, für das die Habilitation angestrebt wird, geleistet haben und eine mindestens vierjährige wissenschaftliche Tätigkeit nach der Promotion nachweisen. Die wissenschaftliche Qualifikation soll durch Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Gutachtersystem belegt werden.

Dabei kommt Arbeiten in hauptverantwortlicher Autorenschaft ein besonderer Stellenwert zu: 
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss in der Regel mindestens 15 Originalarbeiten in wissenschaftlichen Zeitschriften mit Gutachtersystem veröffentlicht haben - davon mindestens acht in hauptverantwortlicher Autorenschaft.

Von einer hauptverantwortlichen Autorenschaft ist in der Regel auszugehen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller an erster Stelle der Autorenliste, gegebenenfalls auch an letzter Stelle oder als korrespondierende Autorin oder korrespondierender Autor, genannt wird. Die Mindestanzahl der Publikationen kann geringer sein, wenn qualitativ besonders hochwertige und bedeutsame Originalarbeiten veröffentlicht wurden. Die Entscheidung über qualitativ besonders hochwertige Originalarbeiten erfolgt unter Berücksichtigung von Impact-Faktoren (Institute for Scientific Information: SCI / SSCI) nach kritischer Durchsicht der eingereichten Arbeiten durch die Mitglieder der Habilitationskommission.

Verantwortlichkeit: