Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung der HHU
"Studieren ohne Behinderung" - die Umsetzung des Leitspruchs hat sich die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zum Ziel gesetzt. Das Recht auf eine chancengleiche und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankung an der akademischen Ausbildung ist gesetzlich verankert und wurde zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention und die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz bestärkt.
„Die Hochschulen (...) tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. (...)“ (§2 Abs. 3 des Landeshochschulgesetzes)
In der Sprechstunde der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (BBSt) wird der Unterstützungsbedarf gemeinsam mit den Studierenden erörtert – sei es beim Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, bei den Studien- und Prüfungsbedingungen oder auch baulichen und technischen Barrieren. Über individuell angepasste Nachteilsausgleiche (Zeitverlängerungen, eigener Prüfungsraum, technische Hilfsmittel, etc.) können Benachteiligungen, die aus der Behinderung oder chronischen Erkrankung resultieren, kompensiert werden.
- Studienplatzbewerbung (z.B. Härtefallanträge)
- Vermittlung zwischen Lehrenden und Studierenden
- Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen
- Beantragung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen und Examen
- Studienassistenz
- Pflegerische Unterstützung und Persönliche Assistenz im Alltag
- Leistungen der Krankenversicherung SGB V
- Möglichkeiten der Finanzierung von behinderungsbedingter Mehrkosten
- Stellungnahmen zu Anträgen (z.B. für technische Hilfsmittel oder Assistenzen)
- Beantragung des Euro-Schlüssel
- Unterstützung bei der Suche nach barrierefreien Wohnraum
- Nachteilsausgleichsmöglichkeiten bei der Bezugsdauer von BAFÖG
- Leistungen der Arbeitsassistenz SGB IX
- Studienabschluss und Arbeitsplatzsuche
- u.v.m.
- Temporäre Begleitungen auf dem Campus
- Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit von Hochschulgebäuden, Hörsälen und Einrichtungen
- BlindSquare für blinde und sehbehinderte Menschen
- PC-Arbeitsplätze für Blinde (ULB)
- Technische Hilfsmittel (u.a. Laptop mit Spracheingabe Software, Mikroportanlagen)
- Einrichtung von Ruheräumen
Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich, zur Barrierefreiheit an der HHU und speziell aufbereitete Informationen für Studieninteressierte, Studierende sowie Dozierende finden Sie auf der Website der Beratungsstelle (BBSt). Sie können auch gern einen Beratungstermin vereinbaren oder zur offenen Sprechstunde kommen.