Schwangerschaft
Sie sind schwanger? – Herzlichen Glückwunsch. Sie stehen an der Schwelle zu einem neuen Lebensabschnitt, der für Sie sicher viele Glücksmomente und zugleich die eine oder andere Herausforderung bereithalten wird.
Aber bereits während Ihrer Schwangerschaft gibt es einige Dinge zu beachten. Der Schutz werdender Mütter und des ungeborenen Lebens hat höchste Priorität. Das gilt für alle Lebensbereiche – auch für das Studium. Deshalb ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten, das nun ausdrücklich Studentinnen einschließt.
Im Rahmen eines Medizin- oder Zahnmedizinstudiums können Gefährdungen für Leib und Leben von Mutter und Kind auftreten, beispielsweise durch den Kontakt mit fetotoxischen Substanzen in Praktika oder das Infektionsrisiko im Umgang mit Patientinnen und Patienten im Praxisunterricht.
Bitte wenden Sie sich deshalb, wenn Sie schwanger sind, so früh wie möglich an die zuständige Ansprechperson im Studiendekanat. Nur so können wir Sie und Ihr Kind optimal schützen und Sie bei der Weiterführung Ihres Studiums unterstützen.
Informationen zum Mutterschutzgesetz
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen