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Außerplanmäßige Professuren

Die Verleihung der außerplanmäßigen Professur setzt eine in der Regel fünfjährige erfolgreiche selbstständige Lehrtätigkeit nach der Erteilung der Lehrbefugnis voraus. Bei außergewöhnlicher Leistungen kann die Frist verkürzt werden, sie muss jedoch mindestens drei Jahre betragen. Ob hervorragende oder außergewöhnliche Leistungen in Forschung und Lehre vorliegen, entscheidet die Medizinische Fakultät anhand eines begründeten Vorschlags der Habilitationskommission und zweier externer Fachgutachten.

Auf diesen Seiten haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung einer außerplanmäßigen Professur zusammengestellt.

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