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Rechte und Pflichten der außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren

(1) Ab dem Tage der Aushändigung der Urkunde über die Verleihung der außerplanmäßigen Professur hat der/die außerplanmäßige Professor*in weiterhin das Recht, im Rahmen der Lehrbefugnis selbständig Lehrveranstaltungen abzuhalten.

(2) Der/Die außerplanmäßige Professor*in hat die Pflicht, in jedem Semester Lehrveranstaltungen im Rahmen der curricularen Lehre im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden zu halten. Die Lehre muss eine sinnvolle Ergänzung des Curriculums darstellen. Der Nachweis über die erbrachte Lehre ist jedes Semester, spätestens bis zu Beginn des darauffolgenden Semesters, der Dekanin oder dem Dekan eigenständig schriftlich auf einem Formblatt anzuzeigen.

(3) Die Lehrverpflichtung gilt als nicht erfüllt, wenn der/die außerplanmäßige Professor*in ohne wichtigen Grund und ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung des Fakultätsrats der Medizinischen Fakultät die erforderlichen Lehrveranstaltungen nicht abgehalten hat.

(4) Beim Vorliegen besonders gewichtiger Gründe kann der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät den/die außerplanmäßige/n Professor*in auf Antrag für einen bestimmten Zeitraum von ihren oder seinen Lehrverpflichtungen beurlauben.

(5) Der/Die außerplanmäßige Professor*in ist verpflichtet, nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnungen in angemessenem Umfang an Prüfungen (z.B. Examensprüfungen, Promotionsprüfungen) teilzunehmen.

(6) Der/Die außerplanmäßige Professor*in ist verpflichtet bei Publikationen die Zugehörigkeit zur Medizinischen Fakultät zu bestätigen indem die Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität als separate Affiliation des Autors/der Autorin bzw. des Apl.-Professors/der Apl.-Professorin benannt wird.

Bei der Einreichung von Publikationen ist darauf zu achten, dass aus der verwendeten Affiliation ein Bezug zur Medizinischen Fakultät und/oder dem Universitätsklinikum hervorgeht und die jeweilige Einrichtung erkennbar wird. Mögliche Affiliations wären:
Heinrich-Heine-University, Medical Faculty, Department of (xxx), Düsseldorf, Germany
University Hospital Düsseldorf, Department of xxx, Düsseldorf, Germany

(7) Der/Die außerplanmäßige Professor*in hat weiterhin das Recht Promotionen zu betreuen. Dabei ist er/sie zu einer verlässlichen und verantwortungsvollen Betreuung verpflichtet.

Verantwortlichkeit: