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Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist ein gewähltes Gremium der Medizinischen Fakultät. Er ist in alle Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnungen und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. 

Nicht zuständig ist der Fakultätsrat für Angelegenheiten des Fachbereichs, für die der Dekan zuständig ist oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist.
(HG NRW 16.09.2014 §28).

Die Mitglieder der Medizinischen Fakultät sowie die Studierenden wählen den Fakultätsrat unter dem Vorsitz des Dekans. Die Amtszeit der Professorenschaft und der Vertretung der akademischen Mitarbeiter*innen beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.

Die ordentlichen Sitzungen des Fakultätsrats finden im monatlichen Rhythmus während des Semesters statt und sind in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil gegliedert. Die Teilnahmeberechtigung an den Sitzungen ergibt sich aus der Grundordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dem Hochschulgesetz des Landes NRW.

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Anmerkungen der Fachbereichsratssitzung der Medizinischen Fakultät

Gemäß des Hochschulgesetzes NRW ist die Sitzung des Fachbereichsrats zwischen einer öffentlichen und einer nichtöffentlichen Sitzung zu unterscheiden (§12 Abs. 2 Satz 1 und 3 HG NRW). Die Sitzungen des Fachbereichsrates der Medizinischen Fakultät der HHU Düsseldorf finden deshalb zweigeteilt statt.

Der Teilnehmerkreis der öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Sitzung ergibt sich aus § 15 Abs. 5 der Grundordnung der HHU Düsseldorf sowie § 16 Abs. 5 HG NRW und § 28 Abs. 5 HG NRW.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Öffentliche Sitzung:

    • Alle Mitglieder der Medizinischen Fakultät
    • Die gesamte Öffentlichkeit, d. h. auch Nicht-Mitglieder der Medizinischen Fakultät
  • Nichtöffentliche Sitzung:

    • Gewählte Mitglieder des Fachbereichsrats sowie deren Stellvertreter
    • Mitglieder des Dekanats
    • Rektoratsmitglieder 
    • Gleichstellungsbeauftragte
    • Geschäftsführende Leiterinnen und Leiter der wissenschaftlichen Einrichtungen der Fakultät bzw. die Leiterinnen und Leiter von Abteilungen des Universitätsklinikums
    • Mitglieder einer Fakultätskommission, der vom Fachbereichsrat die Vorbereitung einer bestimmten Entscheidung übertragen worden ist, können zum Bericht der Kommission teilnehmen.

Im Falle der Beratung von Berufungslisten sind alle Professorinnen und Professoren teilnahmeberechtigt.

Nicht stimmberechtigte Mitglieder:

Dekan: Prof. Dr. Nikolaj Klöcker
Prodekan: Prof. Dr. Ertan Mayatepek 
Prodekan: Prof. Dr. Guido Reifenberger
Prodekan: Prof. Dr. Hubert Schelzig
Studiendekanin: Prof. Dr. Dr. Svenja Caspers
Geschäftsführer der Medizinischen Fakultät: Dr. Markus Bönte
Pflegedirektor: Torsten Rantzsch
Ärztliche Direktorin des UKD: Prof. Dr. Kirsten Schmieder
Kommissarischer kaufmännischer Direktor des UKD: Thorsten Münse

Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät: PD Dr. med. Anja Moldenhauer, Dr. med. Nadine Freitag, Silja Querbach, M.Sc.


Stimmberechtigte Mitglieder:

Gruppe der Professorinnen und Professoren: 

Prof. Dr. Charlotte von Gall, Prof. Dr. Alfons Schnitzler, Prof. Dr. Jörg Timm, Prof. Dr. Sebastian Wesselborg, Prof. Dr. Tanja Fehm, Prof. Dr. Gerd Geerling, Prof. Dr. Dr. Sven Meuth, Prof. Dr. Tom Lüdde

Stellvertreter: Prof. Dr. Petra Gierthmühlen, Prof. Dr. Gerald Antoch, Prof. Dr. Maria Grandoch, Prof. Dr. Bernhard Homey , Prof. Dr. Lars Rump

Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Dr. Carsten Döing, Dr. Thomas Muth, Verena Leve
Stellvertreter:  Dr. Stephanie Klosterhalfen, PD Dr. Anja Moldenhauer, Sven Lindner

Gruppe der Studierenden:

Lilly Jeppel, Vanessa Masalov, Lena Sophie Frye
Stellvertreter*innen: Carltin Schmidt, Erik Busse, Stella Minou Philipper