Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist ein gewähltes Gremium der Medizinischen Fakultät. Er ist in alle Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnungen und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig.
Nicht zuständig ist der Fakultätsrat für Angelegenheiten des Fachbereichs, für die der Dekan zuständig ist oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist.
(HG NRW 16.09.2014 §28).
Die Mitglieder der Medizinischen Fakultät sowie die Studierenden wählen den Fakultätsrat unter dem Vorsitz des Dekans. Die Amtszeit der Professorenschaft und der Vertretung der akademischen Mitarbeiter*innen beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
Die ordentlichen Sitzungen des Fakultätsrats finden im monatlichen Rhythmus während des Semesters statt und sind in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil gegliedert. Die Teilnahmeberechtigung an den Sitzungen ergibt sich aus der Grundordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dem Hochschulgesetz des Landes NRW.
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Anmerkungen der Fachbereichsratssitzung der Medizinischen Fakultät
Gemäß des Hochschulgesetzes NRW ist die Sitzung des Fachbereichsrats zwischen einer öffentlichen und einer nichtöffentlichen Sitzung zu unterscheiden (§12 Abs. 2 Satz 1 und 3 HG NRW). Die Sitzungen des Fachbereichsrates der Medizinischen Fakultät der HHU Düsseldorf finden deshalb zweigeteilt statt.
Der Teilnehmerkreis der öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Sitzung ergibt sich aus § 15 Abs. 5 der Grundordnung der HHU Düsseldorf sowie § 16 Abs. 5 HG NRW und § 28 Abs. 5 HG NRW.
Teilnahmeberechtigt sind:
-
Öffentliche Sitzung:
- Alle Mitglieder der Medizinischen Fakultät
- Die gesamte Öffentlichkeit, d. h. auch Nicht-Mitglieder der Medizinischen Fakultät
-
Nichtöffentliche Sitzung:
- Gewählte Mitglieder des Fachbereichsrats sowie deren Stellvertreter
- Mitglieder des Dekanats
- Rektoratsmitglieder
- Gleichstellungsbeauftragte
- Geschäftsführende Leiterinnen und Leiter der wissenschaftlichen Einrichtungen der Fakultät bzw. die Leiterinnen und Leiter von Abteilungen des Universitätsklinikums
- Mitglieder einer Fakultätskommission, der vom Fachbereichsrat die Vorbereitung einer bestimmten Entscheidung übertragen worden ist, können zum Bericht der Kommission teilnehmen.
Im Falle der Beratung von Berufungslisten sind alle Professorinnen und Professoren teilnahmeberechtigt.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder:
Dekan: Prof. Dr. Nikolaj Klöcker
Prodekan: Prof. Dr. Ertan Mayatepek
Prodekanin für Lehre und Studienqualität: Prof. Dr. Dr. Svenja Caspers
Prodekan für Forschung und Wiss. Nachwuchs: Prof. Dr. Guido Reifenberger
Prodekan für Strategische Entwicklung: Prof. Dr. Hubert Schelzig
Geschäftsführer der Medizinischen Fakultät: Dr. Markus Bönte
Ärztliche Direktorin des UKD: Prof. Dr. Kirsten Schmieder
Kommissarische Kaufmännische Direktorin des UKD: Charlotte von der Heyde
Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät: PD Dr. med. Anja Moldenhauer, Dr. med. Nadine Freitag, Nancy Steiner
Stimmberechtigte Mitglieder:
Gruppe der Professorinnen und Professoren:
Prof. Dr. Charlotte von Gall, Prof. Dr. Andreas Reichert, Prof. Dr. Jörg Timm, Prof. Dr. Maria Grandoch, Prof. Dr. Tanja Fehm, Prof. Dr. Gerd Geerling, Prof. Dr. Juliane Hörner-Rieber, Prof. Dr. Tom Lüdde
Stellvertreter: Prof. Dr. Petra Gierthmühlen, Prof. Dr. Gerald Antoch, Prof. Dr. Sebastian Wesselborg, Prof. Dr. Bernhard Homey, Prof. Dr. Katharina Faust
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Dr. Carsten Döing, Dr. Theresa Tenge, Dr. Thomas Muth
Stellvertreter: PD Dr. Björn-Erik Jensen, Dr. Stephanie Klosterhalfen, Sven Lindner
Gruppe der Studierenden:
Lilly Jeppel, Paul Kaiser, Lena Sophie Frye
Stellvertreter*innen: Vanessa Masalov, Mudia Udushesheri, Joshua Knols