Promotionsstipendien
Die Medizinische Fakultät vergibt zur Durchführung einer methodisch aufwendigen Promotion zweimal pro Jahr Stipendien für Studierende im Fach Medizin für einen Zeitraum von 7 Monaten bei einem Freisemester oder 12 Monaten bei zwei Freisemestern. Ziel der Förderung ist es, ausreichend Freiraum für die medizinische Promotion zu schaffen und damit qualitativ hochwertige Forschungsprojekte zu ermöglichen.
Hätte ich das mal vorher gewusst!
Spätestens mit der Aufnahme der Arbeit an Ihrem Promotionsvorhaben werden Sie ihr Promotionsvorhaben anmelden. Dies hat rechtliche Auswirkungen wie z.B. dass damit die 6 Jahre befristete Einstellung vor Promotion beginnen. Was bedeutet das WissZV Gesetz für mich?
Manche Fragen stellen sich erst, wenn es ein Problem gibt oder es in der Betreuung knarzt. Hier das Wichtigste zu guter wiss. Praxis, Autorenschaften, Unfallversicherungsschutz und Stipendien. Und vor allem: Wem gehören die Daten?
https://www.graduiertenzentrum-medizin.hhu.de/wegweiser
Wer darf Sie betreuen?
Nicht sicher, ob Ihre Betreuerkombi der Promotionsordnung entspricht? Besuchen Sie den Betreuercheck!
Wann sind Sie antragsberechtigt?
1) Sie sind als Studierende*r im Fach Medizin oder Zahnmedizin eingeschrieben (das Medizinstudium ist nicht abgeschlossen)
2) Sie planen eine methodisch aufwendige Promotionsarbeit und erlernen neue wissenschaftliche Methoden und wenden Sie selbstständig im Promotionsvorhaben an
3) Sie nehmen mindestens ein Freisemester parallel zum Stipendienbezug um für diese wissenschaftliche Weiterbildung ausreichend Freiraum zu haben. Eins oder eins von zwei Freisemestern muss mindestens in der Zukunft liegen.
4) Ihre Betreuungskonstellation ist zulässig: Machen Sie den Check! www.graduiertenzentrum-medizin.hhu.de/check-betreuung
5) Sie melden Ihr Promotionsvorhaben mit der Bewerbung um ein Stipendium bei der medRSD an. Sie haben die Möglichkeit bei der Anmeldung einen späteren Start der Promotion anzugeben. Startdatum ist i.d.R. wenn Sie an Ihrem Promotionsvorhaben anfangen zu arbeiten.
Welche Dokumente reichen Sie ein?
1) NEU: Projektskizze (erforderlich für die Anmeldung bei der MedRSD) alte Dokumente sind nicht mehr zulässig.
2) Lebenslauf (eigene Vorlage benutzen)
3) grobe Kostenkalkulation für die beantragten & benötigten Verbrauchsmittel; (keine Vorlage von uns) Erstellen Sie ein eigenes Dokument mit einer Tabelle und erläutern Sie kurz jeden beantragen Betrag (für was wird die Ausgabe benötigt?). Es können maximal 3.000 Euro pro Projekt bewilligt werden. Beantragen Sie nicht mehr, oder begründen Sie woher die weiteren Mittel kommen. Nachträglich werden keine Sachmittel freigegeben.
4) Anmeldung bei der medRSD: die automatische E-Mail, die Sie erhalten, wenn Sie Ihr Promotionsvorhaben anmelden, ist einzureichen. Die Aufnahmebestätigung ist bei Bewilligung des Stipendiums nachzureichen.
Die Richtlinie der Forschungskommission und die Rahmenbedingungen der Zentralen Universitätsförderung der HHU sind verbindlich einzuhalten.
Bei Verstößen ist die Forschungskommission berechtigt, die Rückzahlung der Mittel einzufordern.
Anträge können jeweils bis zum einschließlich 15.05. bzw. 15.11. eines Jahres in elektronischer Form eingereicht werden.
Die Bewerber, die alle formalen Kriterien erfüllen, werden i.d.R. zur Präsentation eingeladen um sich und das geplante Promotionsvorhaben in einem max. 5 Minuten dauernden Vortrag vorzustellen. Berücksichtigen Sie den Termin der Sitzung des Auswahlgremiums in Ihrem Kalender, wenn Sie sich bewerben.
Die nächste Ausschreibung gilt für eine Förderung im Sommersemester 2026.
15.11.2025 Bewerbungsfrist
10.12.2025, Auswahlpräsentation |voraussichtlich ab 11:00 - 15:00 |Hörsaal der Neuropathologie | Auswahlgremium Promotionsstipendien
Frühestmöglicher Stipendienbezug parallel zum Freisemester 2026 möglich.