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Forschungaktuell
Neue Drittmittel- und die Publikationsrichtlinie

Ab dem 1. März treten zwei wichtige Richtlinien der Medizinischen Fakultät zu den Themen “Drittmittel” und “Publikationen” in Kraft. Beide Richtlinien wurden in der Fachbereichssitzung im Januar verabschiedet.

Mit verbindlichen Vorgaben ermöglicht die Publikationsrichtlinie, Publikationen, Patente und sonstige Schriftdokumente der Mitglieder der Medizinischen Fakultät korrekt und vollständig zu erfassen. Die Richtlinie verbessert im Interesse von Urheber*innen und Fakultät durch die standardisierten Vorgaben die richtige und eindeutige Zuordnung von Publikationen. Die Publikationstätigkeit ist ein Leistungsparameter für die Bemessung der Leistungsorientierten Mittelverteilung (LOM) des Landes und der internen LOM der Medizinischen Fakultät. Auch institutionelle Leistungsvergleiche basieren vielfach auf Publikationsdaten.

Die neue Drittmittelrichtlinie regelt finanzielle Aspekte bei der Durchführung drittmittelfinanzierter Forschungsvorhaben bzw. Studien an der Medizinischen Fakultät oder dem UKD. Sie umfasst u.a. Verwendung der Drittmittel, Gemeinkostenpauschalen bzw. Programm- und Projektpauschalen und den Verbleib von Restmitteln. „Mit der Drittmittelrichtlinie verfügen wir über eine einheitliche und verbindliche Grundlage, die Transparenz über die Verwendung der Mittel herstellt“, sagt Dekan Prof. Dr. Nikolaj Klöcker.

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Kategorie/n: Medizinische Fakultät
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