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Lehrleistung Habilitationsverfahren/
apl-Professur

Die Medizinische Fakultät misst einer didaktisch kompetenten und effizienten Lehre besondere Bedeutung zu. Voraussetzung für die Erlangung der Habilitation bzw. der apl-Professur sind deshalb ausreichende Erfahrungen und Kompetenzen in der Lehre. 

Erforderlich sind 

  • eine mindestens dreijährige (Habilitation) bzw. fünfjährige (apl-Professur) regelmäßige Lehrtätigkeit im Umfang von 28 Stunden pro Semester 

  • die personenbezogene Evaluation mindestens einer Lehrveranstaltung pro Semester über einen Zeitraum von drei Jahren (Habilitation) bzw. fünf Jahren (apl-Professur) 

  • den Nachweis von zwei (Habilitation) bzw. einer (apl-Professur) qualifizierten didaktischen Fortbildungen. 

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Ausführliche weitere Informationen einschließlich der Habilitationsordnung bzw. Ordnung zur Erlangung einer apl-Professur mit ihren jeweiligen Ausführungsbestimmungen finden Sie auf der Dekanatsseite "Akademische Karriere".

Informationen zur personenbezogenen Evaluation und Anforderungen von Evaluationsfragebögen finden Sie auf der Seite "Personenbezogene Evaluation".

Sollten Sie über diese Informationen hinausgehende Fragen zum Nachweis der Lehrleistung haben, wenden Sie sich gerne an Judith de Bruin per .

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