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Studieren mit Behinderung oder
chronischer Erkrankung

Wir wissen, dass das Studium für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung eine besondere Herausforderung darstellt. Nicht jede Situation lässt sich einfach lösen. Die Ansprechpersonen in Studiendekanat und Fakultät werden sich in jedem Fall bemühen, Ihren individuellen Anliegen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten gerecht zu werden.

Mit einer Behinderung oder schweren Erkrankung können Sie gemäß §28 Abs. 6 und 8 der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin einen Nachteilsausgleich beantragen. Hierzu können Sie sich Rat bei der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung einholen. Der zuständige Beauftragte ist Prof. Dr. Frank Dietrich. Für die Blockabschlussklausuren in Q1 gelten besondere Regeln hinsichtlich des Nachteilsausgleichs (s. § 28 Abs. 8 Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang), u.a. ist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich. Betroffene Studierende sollten die Studienberatung Q1 aufsuchen.


Wenn Sie Unterstützung bei der Teilnahme an Prüfungen benötigen oder die auf bestimmte Voraussetzungen (z.B. auf  barrierefreie Räumlichkeiten)  angewiesen sind, können sich bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin an die Prüfungskoordination bzw. an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung / Prof. Dietrich wenden.

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