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FAQ

Evaluationsanfragen

Bei papierbasierten Umfragen dauert es i. d. Regel etwa eine Woche nach Abgabe der ausgefüllten Evaluationsbögen, der Versand der Auswertung erfolgt automatisch, nachdem die ausgefüllten Bögen von uns eingescannt und im System ausgewertet werden. 

Bei onlinebasierten Umfragen müssen Sie aktiv auf uns zukommen und nach der Auswertung fragen, da hier der Prozess des Einscannens entfällt erfolgt kein automatischer Versand der Auswertung.   

Bitte bringen Sie die ausgefüllten Evaluationsbögen nach vorheriger Absprache (!) ins Büro (17.11.00.15) oder geben Sie die Bögen im Sekretariat (17.11.01.16) ab.

Alternativ können Sie uns die Bögen per Hauspost zukommen lassen oder in den Briefkasten draußen vor dem Gebäude 17.11 einwerfen. 

Sobald Sie wissen, dass Sie eine Lehrveranstaltung anbieten, können Sie bei uns eine Anfrage stellen.  

Nein! Es ist besonders wichtig, dass Sie für jedes Semester einen neuen Bogen oder Link anfragen, auch wenn sich der Fragebogen gar nicht oder nur minimal geändert hat. Dies ist für das Auswertungssystem besonders wichtig. Bei der Verwendung eines Bogens aus einem vorangegangenen Semester würde die Auswertung ansonsten automatisch dem vergangenen Semester zugeordnet werden und nicht dem richtigen.  

Nein! Auch hier würde die Auswertung nur einer Veranstaltung zugerechnet werden. Bitte verwenden Sie für jede Veranstaltung in jedem Semester immer nur einen angefragten Bogen. Ausnahmen stellt dieselbe Veranstaltung dar, die sie mehrmals in einem Semester vor unterschiedlichen (Klein-)gruppen gehalten haben. 

Der Scanner kann getackerte Bögen nicht einscannen. Getackerte Bögen können unseren Scanner massiv schädigen, von daher bitten wir Sie ausdrücklich, die Bögen nicht zu tackern.

Mini-CEX, LaB (Lernen an Behandlungsanlässen) 

Um eine Auswertung zu erhalten, werden mindestens fünf ausgefüllte Bögen benötigt. Die ist in der Evaluationsordnung der HHU festgehalten, um die Anonymität der Teilnehmenden zu gewährleisten. Sollte weniger Personen an der Umfrage teilgenommen haben, können wir Ihnen leider keine Auswertung zukommen lassen. 

Nachweis der Lehrleistung im Habilitations- und apl-Verfahren

Habilitation: mindestens 28 Stunden pro Semester über einen Zeitraum von 6 Semestern (3 Jahren).

Apl-Professur: mindestens 28 Stunden pro Semester über Zeitraum von 10 Semestern (5 Jahren).

Im Sinne des Erwerbs bzw. Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Lehrerfahrung ist es grundsätzlich erwünscht, dass die Unterrichtsleistung über einen zusammenhängenden Zeitraum erbracht wird.

Habiliation: die personenbezogene Evaluation mindestens einer Veranstaltung pro Semester über einen Zeitraum von 6 Semestern (3 Jahren).

Apl-Professur: die personenbezogene Evaluation mindestens einer Veranstaltung pro Semester über einen Zeitraum von 10 Semestern (5 Jahren).

Die Evaluation muss sich auf eine Veranstaltung beziehen, die ausschließlich von der betreffenden Lehrperson durchgeführt wird. Der Name der Lehrperson wird in den Veranstaltungstitel mit aufgenommen, um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Bewertung des Unterrichts nur dieser Person handelt.

Die Anforderungen der Habilitationsordnung sind nicht erfüllt. Ob das Habilitationsgesuch dennoch positiv beschieden wird, wird durch die Habilitationskommission entschieden.

Die genannten Leistungen werden in das „Formblatt zum Nachweis der Lehrleistung“ eingetragen. Dieses können Sie hier herunterladen.

Bitte wenden Sie sich hierzu an den/die Lehrkoordinator*in der Einrichtung, für deren Fach Sie Lehre durchführen.
Das Studiendekanat kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben.

Eine medizindidaktische Fortbildung ist sinnvoll und wünschenswert, aber keine formale Voraussetzung für die Erfüllung des Nachweises der Lehrleistung. Eine allgemeine hochschuldidaktische Fortbildung kann erkannt werden, wenn sie mindestens 8 Präsenzstunden umfasst.

An einer anderen Einrichtung durchgeführte Lehre kann in Teilen für die Habilitation angerechnet werden. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Frau Dr. de Bruin.

Verantwortlichkeit: