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Junge Forscher im Labor

Interne Forschungsförderung

Die Medizinischen Fakultät verfolgt mit der Einrichtung der Forschungskommission das Ziel, hochwertige und international kompetitive Forschungsprojekte und neue Initiativen zu fördern, um das Forschungsprofil der Fakultät zu schärfen und ihre nationale und internationale  Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die Förderinstrumente dienen als Brücke zum Drittmittelantrag, vor allem für Kooperations- und klinische Forschungsprojekte. Im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens  vergibt die Forschungskommission unter der Federführung des Prodekans für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs die Mittel.

Anmeldefristen: 01. April und 01. Oktober (24.00 Uhr) eines jeden Jahres.

Fristen für die Promotionsstipendien: jeweils der 15. Mai und 15. November.

Setzen Sie sich bitte bei Fragen zur Antragseinreichung mit Johanna Klingbeil in Verbindung.

Nachwuchswissenschaftler*innen

Zur Förderung von Wissenschaftler*innen in jeder Karrierestufe bündelt die Medizinische Fakultät verschiedene Förderprogramme wie das Promotionsstipendium, das Medical und Clinical Scientist Programm.

Promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen können Fördermittel für wissenschaftliche Projekte beantragen. Mit diesem Instrument werden gezielt Erstantragsteller*innen angesprochen, die bereits durch Publikationen (mindestens zwei Erst- oder Letztautorenschaften) belegte wissenschaftliche Erfahrungen gesammelt, aber bisher noch keine umfangreichen eigenen projektgebundenen kompetitiven Drittmittel (max. 10.000,- Euro) eingeworben haben.  Ziel der Förderung ist die Entwicklung eines eigenständigen Forschungsprofils und die Qualifikation für eine spätere erfolgreiche extramurale Einwerbung kompetitiver Drittmittel (z.B. DFG, BMBF, etc.) als verantwortliche Projektleiter*in. 

Die Medizinische Fakultät vergibt zur Durchführung einer experimentellen Promotionsarbeit zweimal pro Jahr Stipendien für Studierende im Fach Medizin für einen Zeitraum von 6-12 Monaten. Ziel der Förderung ist es, ausreichend Freiraum für die medizinische Promotion zu schaffen und damit qualitativ hochwertige Forschungsprojekte zu ermöglichen. 

Kooperationsprojekte

Promovierte Wissenschaftler*innen können Fördermittel für wissenschaftliche Kooperationsprojekte beantragen. Für die Vernetzungsförderung ist eine gemeinsame Antragstellung durch mindestens zwei Wissenschaftler*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen erforderlich.

Mit diesem Förderinstrument werden gezielt Kooperationen von Wissenschaftler*innen aus  unterschiedlichen Kliniken/Instituten der Medizinischen Fakultät, aus einer Klinik/einem Institut der Medizinischen Fakultät zusammen mit Wissenschaftler*innen einer anderen Fakultät der HHU oder einer verbundenen Einrichtung (DDZ, FZ Jülich, IUF, LVR-Klinikum Düsseldorf) gefördert.

Es können Fördermittel beantragt werden, mit denen der Aufbau oder die Weiterentwicklung lokaler Verbundprojekte (Sonderforschungsbereich, Forschungsgruppe, Graduiertenkolleg, etc.) in einem der prioritären Forschungsbereiche oder an den Schnittstellen mehrerer dieser Bereiche gezielt unterstützt werden sollen. Dazu ist ein Konzept oder ein bereits bewilligter Vorantrag für den Verbund vorzulegen, in dem die wissenschaftliche Projektidee, die Struktur des Verbundes und die weitere Strategie bis zu einer Vor- oder Vollantragstellung dargestellt werden. Dabei soll auf die strategische Bedeutung der beantragten internen Förderung für die Fakultät und für eine nachfolgende externe Antragstellung eingegangen werden.

Für neue Mitglieder an der Medizinischen Fakultät der HHU

Neu an die Fakultät gekommene Wissenschaftler/innen, oder Wissenschaftler/innen z.B. nach Elternzeit, können Fördermittel für wissenschaftliche Projekte beantragen. Ziel der Förderung ist es, die Kontinuität der wissenschaftlichen Arbeiten sicherzustellen und eine spätere Integration in die Forschungsschwerpunkte, Förder- und Entwicklungsbereiche der Medizinischen Fakultät zu erleichtern. Bei der Antragstellung ist explizit darauf einzugehen, wie sich das Projekt in die Forschungsschwerpunkte, Förder- und Entwicklungsbereiche eingliedert und welche Strategien die Antragstellerin/der Antragsteller bei der auf das Projekt aufbauenden Einwerbung externer Drittmittel verfolgen wird. Diese Mittel sind kein Gegenstand von Berufungsvereinbarungen. Dieses Förderinstrument kann nur einmal beantragt werden.

Antragsberechtigt:
Promovierte Wissenschaftler/innen mit publizierten Vorarbeiten und erfolgreicher Drittmitteleinwerbung, die innerhalb der letzten 24 Monate neu an die Fakultät gekommen sind oder die z.B. nach Elternzeit (≥ 12 Monate Abwesenheit) ihre wissenschaftliche Arbeit wiederaufnehmen. Eine gleichzeitige Antragstellung in einem anderen Förderinstrument ist ausgeschlossen.

Promovierte Wissenschaftler/innen, die noch nicht Angehörige der Medizinischen Fakultät sind und die erfolgreich eine Förderung für eine eigene Nachwuchsgruppe eingeworben haben (z.B. Emmy-Nöther Programm, Max-Eder-Programm), können einen zusätzlichen 7 Bonus von 80.000,- € beantragen, wenn die Nachwuchsgruppe an der Medizinischen Fakultät etabliert wird und die Mittel dort administriert werden.

Bitte reichen Sie ihre Anträge nach Richtlinie V per Email unter  ein.

Allgemeine Informationen

Alle geförderten Antragsteller*innen erstatten der Forschungskommission innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Förderung einen schriftlichen Abschlussbericht entsprechend den Vorgaben der Forschungskommission (siehe Vordruck). Wissenschaftler*innen, von denen nach Beendigung des Projekts noch kein Abschlussbericht vorliegt, sind von einer erneuten Antragstellung bei der Forschungskommission ausgeschlossen. Der Bericht umfasst die Publikationen zum Thema (auch eingereichte Manuskripte) und einen kurzen Sachstandsbericht, ggf. unter Hinweis auf eingeworbene (inkl. Bewilligungsbescheid) oder beantragte (Eingangsbescheid) externe Drittmittel mit einem eindeutigen Bezug zum Gegenstand des Projektes der Forschungskommission.Bei Publikationen, die in diesem Programm unterstützt wurden, ist auf die Förderung durch die Forschungskommission zu verweisen. Die Forschungskommission kann darüber hinaus zu einem Kolloquium auffordern und weitere Verfahren zur Qualitätssicherung durchführen.

Verantwortlichkeit: