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Unterstützung bei der Studienorganisation

Teilnahme an  Lehrveranstaltungen

Studierende, die Unterstützung bei der Teilnahme an Lehrveranstaltungen benötigen oder die auf bestimmte Voraussetzungen (z.B. auf barrierefreie Räumlichkeiten) angewiesen sind, können sich bis zum Ende der ersten Belegungsphase an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung oder an die Studienorganisation Q1 bzw. Q2 im Studiendekanat wenden. Schwangere Studentinnen sollten sich frühzeitig nach Feststellung der Schwangerschaft zu ihrem weiteren Studienverlauf beraten lassen (Studienorganisation Q1, Q2 bzw. Q3).

Teilzeitstudium

Das Studiendekanat bietet nach Anmeldung Beratungen zur Möglichkeit eines individuellen Teilzeitstudiums an (Kontakt über die Studienorganisation Q1, Q2 bzw. Q3)

Prüfungen

In Urlaubssemestern aufgrund der Pflege und Erziehung von  Kindern oder der Pflege von  Angehörigen können gemäß  §  48 Abs. 5 Satz 3 Hochschulgesetz NRW Prüfungen abgelegt werden. Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung bei der Prüfungskoordination bis zu 14 Tage vor Prüfungstermin erforderlich.

Innerhalb der gesetzlichen Schutzfristen (Mutterschutz) von in der Regel sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Entbindung ihres Kindes können Studentinnen an Prüfungen teilnehmen. Sie müssen dies allerdings ausdrücklich gegenüber dem Studiendekanat erklären  
(§  3 MuSchG).

Studierende, die Unterstützung bei der Teilnahme an Prüfungen benötigen oder die auf bestimmte Voraussetzungen (z.B. auf  barrierefreie Räumlichkeiten)  angewiesen sind, können sich bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin an die Prüfungskoordination bzw. an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung wenden.

Prüfungstermine

Das Studiendekanat bemüht sich grundsätzlich darum, dass Prüfungstermine zu familienfreundlichen Zeiten stattfinden. Leider ist dies nicht immer umsetzbar. Um allen Studierenden die Planung zu erleichtern, werden Termine stets so früh wie möglich veröffentlicht. Studierende mit Kind und/oder Pflegeaufgaben können Prüfungstermine für die Ärztliche Zwischenprüfung beantragen, die mit den Betreuungszeiten vereinbar sind. Solche Anträge können bis Ablauf der Abmeldefrist formlos per E-Mail an die Koordination der Ärztlichen Zwischenprüfung gestellt werden.

Online-Belegung

Studierende in besonderen Lebenssituationen können bis zum Ende der ersten Belegungsphase Präferenzen bezüglich der Semesterplanung (inkl. Patientenpraktika) per E-Mail an die Online-Belegung äußern. (Diese Frist gilt nicht für betroffene Studierende im ersten Semester. Diese sind aber gebeten, sich schnellstmöglich nach Antritt des Studienplatzes zu melden) . Eine Einteilung in eine familienfreundlichere Gruppe kann beispielsweise beantragt werden.

Praxisunterricht und Blockpraktika in Q2

Studierende in besonderen Lebenssituationen können bis zum Ende der ersten Belegungsphase per E-Mail an die Studienorganisation Q2 Präferenzen bezüglich der Einteilung in die externen akademischen Lehrkrankenhäuser oder der  Zuteilung von Blockpraktikumsplätzen äußern.

Q3 (Praktisches Jahr)

Studierende in besonderen Lebenssituationen können im Rahmen der Belegung für das Praktische Jahr (PJ) Präferenzen bezüglich der Wahlfächer, der Krankenhäuser und der Einteilung der Fächer in den drei Tertialen äußern. Die Fristen werden auf www.medizinstudium.hhu.de rechtzeitig vorher veröffentlicht.

 

Studierende, die durch die dargestellten Angebote und Regelungen nicht berücksichtigt werden, sollten die Studienberatung aufsuchen.

 

Verantwortlichkeit: