Auf dem Campus der HHU gilt seit dem 7. Juni nur noch eine Empfehlung und keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch in den Hörsälen HS 2A - 2E und in der O.A.S.E. entfällt damit die Maskenpflicht.
In allen Räumen des Universitätsklinikums bleibt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes allerdings weiterhin bestehen. Das gilt auch für Kurs- und Seminarräumen, Labore und Büros der Medizinischen Fakultät, die sich auf dem UKD-Gelände befinden.
Bei Prüfungen müssen Medizinstudierende unabhängig vom angesetzten Hörsaal im Sinne der Gleichbehandlung weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch alle Mitarbeitenden der Medizinischen Fakultät und des UKDs sind weiterhin verpflichtet während der Arbeitszeit in geschlossenen Räumen des UKD einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sobald sich im Raum mehrere Personen aufhalten.
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