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Regelungen zur Maskenpflicht: Was gilt an HHU und UKD?

Die Maskenpflicht an der HHU wurde zum 7. Juni aufgehoben. Am UKD und bei Prüfungen bleibt die Verpflichtung bestehen.

Auf dem Campus der HHU gilt seit dem 7. Juni nur noch eine Empfehlung und keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch in den Hörsälen HS 2A - 2E und in der O.A.S.E. entfällt damit die Maskenpflicht.

In allen Räumen des Universitätsklinikums bleibt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes allerdings weiterhin bestehen. Das gilt auch für Kurs- und Seminarräumen, Labore und Büros der Medizinischen Fakultät, die sich auf dem UKD-Gelände befinden.

Bei Prüfungen müssen Medizinstudierende unabhängig vom angesetzten Hörsaal im Sinne der Gleichbehandlung weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch alle Mitarbeitenden der Medizinischen Fakultät und des UKDs sind weiterhin verpflichtet während der Arbeitszeit in geschlossenen Räumen des UKD einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sobald sich im Raum mehrere Personen aufhalten.

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Kategorie/n: Studium und Lehre, Medizinstudium
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