Zum Inhalt springenZur Suche springen

Neue Corona-Schutzmaßnahmen an der Medizinischen Fakultät

Für alle Präsenzveranstaltungen gilt ab dem 29.11. die "3G & Test"-Regel. Vorlesungen finden nur noch digital statt.

Um alle Lehrenden und Studierenden unserer Fakultät bestmöglich zu schützen, reagieren wir auf die dramatisch steigenden Inzidenzen. Ab kommenden Montag, den 29. November 2021, gilt in der Medizinischen Fakultät Folgendes:

  • Vorlesungen werden auf digitale Formate umgestellt.
  • Seminare, Praktika und Praxisunterricht können und sollen weiterhin in Präsenz stattfinden, aber mit neuer „3G & Test“-Regel, einer erweiterten Testpflicht für alle. Zusätzlich zum 3G-Nachweis müssen dann alle Studierenden vor Ort zweimal in der Woche einen durch die jeweiligen Lehrenden beaufsichtigten Schnelltest durchführen. Dies geschieht stets in der ersten Lehrveranstaltung der ersten und der zweiten Wochenhälfte.

Wichtig: Die Schnelltests vor Ort ersetzen nicht die gemäß 3G-Regeln vorgeschriebenen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) für Personen, die weder geimpft noch genesen sind.

Kategorie/n: Studium und Lehre, Medizinstudium, Zahnmedizinstudium
Verantwortlichkeit: