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Weiße Maus mit roten Augen auf einem medizinischen Handschuh

Worauf wir achten

Die Mitarbeiter*innen der ZETT haben vielfältige Ziele und Zuständigkeiten. Hier schildern wir, mit welchen Methoden und Services wir Wissenschaftler*innen bei der Durchführung von Tierforschungsprojekten begleiten – und wie wir sicherstellen, dass an der ZETT jederzeit alle gesetzlichen Vorschriften des Tierschutzes konsequent eingehalten werden.
 

Die Tierforschung unterliegt in der gesamten Europäischen Union strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese garantieren, dass Tiere nicht unnötig leiden müssen. Die Forschung an Tieren zählt zu den intensiv kontrollierten Veterinär-Bereichen.

In Deutschland müssen alle Tierforschungsprojekte zunächst von einer unabhängigen Behörde genehmigt werden. In diesem Genehmigungsprozess wird sorgfältig begutachtet, welchen Verfahren das Tier während des Versuchs ausgesetzt ist und ob Schmerzen und Belastungen damit verbunden sind. 

Die ZETT beschäftigt zur Einhaltung dieser Regeln fachlich qualifizierte Tierschutzbeauftragte (siehe auch unser Interview). 

Die ZETT-Tierschutzbeauftragten:

  • müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Veterinärmedizin und eine Spezialausbildung (Fachtierarzt /-ärztin, Versuchstierkunde oder Tierschutz) verfügen
  • sind verpflichtet, sich regelmäßig durch Fortbildungen auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu halten
  • beraten und begleiten die Wissenschaftler*innen bei allen Tierforschungsvorhaben – von der Konzeption bis zur Durchführung
  • reichen die Tierversuchsanträge zu den einzelnen Vorhaben bei der Genehmigungsbehörde ein, sind  Mittler zwischen Behörden und Forschern und in die Tierversuchskommission nach §15 TierSchG eingebunden
  • leitet das „3 R’s“-Prinzip.

Die Tierschutzbeauftragen der ZETT sind hochqualifizierte Fachleute, die sich auf Versuchstierkunde spezialisiert haben. Ihr zentrales Interesse ist das Tierwohl. Sie haben das Ziel, dass alle Tierforschungsprojekte so wenig belastend wie möglich durchgeführt werden. Dafür müssen sie unterschiedlichste Aufgaben erfüllen. 

Dass die Tierschutzbeauftragten ihre Berufsbezeichnung wortwörtlich verstehen, erfahren Sie aus den Antworten auf die Fragen, die wir an das Büro der Tierschutzbeauftragten gestellt haben.

„Wir haben die Vorgabe, Tierforschungsprojekte immer nur dort anzuwenden, wo sie alternativlos sind. So ist es die Aufgabe der ZETT, in aufwendigen Einzelfallprüfungen und im Austausch mit den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen wo immer möglich aktiv Alternativen zur Tierforschung aufzuzeigen.“

Wie viele Tierschutzbeauftragte arbeiten an der HHU?
Derzeit verfügt die HHU über zwei Tierschutzbeauftragte plus Team sowie eine Vertretung.

Welche Ausbildung ist dafür notwendig?
Dieses Aufgabengebiet fällt grundsätzlich in den Bereich der Veterinärmedizin. Zudem wird überwiegend eine intensive Weiterbildung in den Feldern Versuchstierkunde und Tierschutz gefordert. Das Verhalten von Tieren zu beurteilen, um Symptome von Belastungen und Stress zu erkennen, setzt eine entsprechend qualifizierte Ausbildung voraus. Dazu gehört auch, Maßnahmen im Vorfeld zu planen oder zu ergreifen, damit Belastungen erst gar nicht auftreten. Hierzu zählen zum Beispiel der erfahrene Umgang mit geeigneten Methoden der Narkose oder der Schmerztherapie.

Warum haben Sie diese Aufgabe übernommen?
Dies beinhaltet zunächst die Frage: Warum wird man Tierarzt oder Tierärztin? Aus Liebe zum Tier, weil man eine Bindung zu Tieren hat. Es kommt die Erkenntnis hinzu, dass Menschen sich Tiere immer zu einem bestimmten Zweck beziehungsweise „Nutzen“ halten – so eben auch zur Forschung. In dieser Mensch-Tier-Beziehung auf das Tierwohl zu achten, aber gleichzeitig auch die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Mitmenschen und der Gesellschaft nicht aus den Augen zu verlieren, charakterisiert tierärztliches Handeln und Denken. Und gerade in diesem Sinne fordert einen die Aufgabe des / der Tierschutzbeauftragten sehr. Es ist ein Feld, in dem man viel zum Wohle des Tieres bewegen kann.

Was sind die Schwerpunkte Ihrer Arbeit?
Ein sehr wichtiger Bestandteil ist der Informationsaustausch mit den Tierpflegern /-innen und den Tierarzthelfern /-innen. Denn das ist die beste Quelle, um zu klären, wo Handlungsbedarf besteht. Diese Mitarbeiter/innen haben täglich direkten Kontakt zum Tier und eine qualifizierte Ausbildung, um eine Beurteilung vorzunehmen. Gespräche mit den Forschenden, Beratungen zu Forschungsvorhaben und praktische Betreuung nehmen ebenfalls einen erheblichen Teil des Arbeitstages ein. 

Tierschutz in der ZETT: Wie gelingt dies konkret?
Vermeidung und Prävention stehen an erster Stelle. Schon bei der Planung von Forschungsvorhaben stellen wir uns als Tierschutzbeauftragte immer die Frage, ob der Tierforschungsansatz notwendig und unerlässlich ist. Im Hinblick auf den Antrag auf Genehmigung muss der Forscher / die Forscherin dies wissenschaftlich begründet darlegen. Hier muss auch diskutiert werden, weshalb Alternativmethoden nicht geeignet sind. Wenn nach Abschluss dieses Prozesses ein Tierforschungsvorhaben als notwendig eingestuft wird, zielt die Beratung darauf ab, neben dem allgemeinem Wissensstand auch alle persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen einzubringen, um die Belastungen der Tiere und auch die Anzahl der benötigten Tiere zu minimieren. Bei laufenden Projekten steht die Beobachtung und Beurteilung des Einzeltieres im Vordergrund. Hinzu kommt die Frage, wie ich diesem Tier konkret die Lebenssituation verbessern kann. Auch wenn im Extremfall „Verbessern“ nur heißt, dass ich dieses Tier von seinen Leiden erlöse und wie andere Tiere in Privathaltung auch dann letztendlich schmerzlos einschläfere.

Ihre Einschätzung: Wird die Forschung an Tieren irgendwann überflüssig?
Es ist sicherlich noch ein langer Weg, bis wir auf Tierforschungsprojekte ganz verzichten können. Das Nahziel ist eine für das Tier belastungsärmere Forschung. Unser aller Wunsch und Anspruch auf eine weiter steigende Lebenszeiterwartung und bessere Therapiekonzepte lassen die Humanmediziner*innen nicht müde werden, nach Lösungen für möglichst viele medizinisch ungeklärte Probleme und Fragen zu suchen. Gleichzeitig fordern Verbraucher*innen und Patienten*innen ein immer höheres Maß an Sicherheit bei diagnostischen und therapeutischen Verfahren, sodass auch wirklich nur belegt sichere Verfahren Anwendung am Menschen finden. Man muss sich vorstellen, dass Simulationen in Alternativverfahren die Kenntnis komplexer Strukturen voraussetzen. Uns fehlt aber noch das Verständnis für das Ganze, so dass es nicht möglich ist, dieses im Detail ohne ein Tierforschungsmodell zu simulieren. Heute und in naher Zukunft benötigen wir Tierforschung, um Krankheiten besser verstehen, behandeln und heilen zu können.

Mit wem arbeiten Sie in Tierschutzangelegenheiten zusammen?
Offene Fragen werden auf direktem Weg mit unserer Aufsichtsbehörde geklärt. Die Aufsicht übt das Veterinäramt der Stadt aus. Es ist immer Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Tierschutz. Häufig muss auch die genehmigende Behörde, das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) kontaktiert werden, um Sachverhalte zu klären.

Wo sehen Sie den Grund für die häufig distanzierte Haltung der Öffentlichkeit zu Tierversuchen?
Dies beruht überwiegend auf einem Informationsdefizit. Viele Mitmenschen können sich kaum vorstellen, auf welch mühsamen und manchmal auch lang andauernden Wegen medizinischer Fortschritt erarbeitet werden muss. Der biomedizinischen Forschung gelingt es häufig nicht, die Gesellschaft genügend einzubinden in das, was den Alltag der Forschung ausmacht. So reicht es nicht aus, nur die Ergebnisse des Fortschrittes zu präsentieren, sondern es muss mehr Transparenz auf dem gesamten Weg bis zu diesem Erfolg hin geben.

Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierordnung.

Im Vorfeld beraten die zuständigen Tierschutzbeauftragten der ZETT antragstellende Wissenschafter*innen zu ihrem Vorhaben hinsichtlich der einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben, sowie der Belange des Tierschutzes in der tierexperimentellen Forschung an der HHU. Dabei gilt das Leitmotiv der „3 R’s“ (Replace, Reduce & Refine; auf Deutsch: Vermeiden, Verringern & Verbessern).

Ein Antrag auf Genehmigung ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde durch den Antragssteller über die Tierschutzbeauftragten einzureichen. Der Antrag muss den Anforderungen des §31 TierSchVersV entsprechen. Im ersten Schritt erfolgt zunächst eine formale Prüfung, gefolgt von der Ausstellung einer Eingangsbestätigung.

Die inhaltliche Prüfung sowie die Beratung in der Tierversuchskommission nach §14 TierSchG erfolgen innerhalb von 40 Arbeitstagen nach Erhalt eines vollständigen Antrags. Anschließend wird der Antragssteller gemäß §32 Abs. 1 Satz 1 TierSchVersV über die Entscheidung bezüglich des Antrags informiert.

Das Veterinäramt arbeitet eng mit der Genehmigungsbehörde zusammen und fungiert während des gesamten Genehmigungsprozesses als Überwachungsbehörde. Das Veterinäramt begutachtet den durch die zuständige Behörde genehmigten bzw. abgelehnten Antrag und kontrolliert den Antragssteller, sowie bei genehmigtem Antrag die Durchführung des Tierversuchs.

Im Falle eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens erfolgt die Prüfung gemäß §36 TierSchVersV innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Die Entscheidung über den Antrag wird dann innerhalb von 20 Arbeitstagen an den Antragssteller übermittelt (Vgl. LANUV – Verfahrensbeschreibung“).

Verantwortlichkeit: