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Weiße Maus mit roten Augen auf einem medizinischen Handschuh

Was wir wollen

Die Zentrale Einrichtung für Tierforschung und wissenschaftliche Tierschutzaufgaben (ZETT) informiert Sie hier über ihre Ziele und Aufgaben.

Auf den folgenden Seiten dieses Menüpunkts haben wir Ihnen zahlreiche Informationen und Hintergründe zusammengestellt. Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit.
 

Wissenschaftler*innen, die die Einrichtungen der ZETT nutzen, versuchen durch Grundlagenforschung und Klinische Forschung an Lebewesen die Ursachen für humane Erkrankungen nachzuvollziehen. Sie tun dies, um innovative und wirksame Methoden für deren Behandlung und Heilung zu entwickeln. Sie wollen zum Beispiel wissen, welche pathologischen Veränderungen zur Bildung von Krebs-, Herz-Kreislauf- oder neurodegenerativen Erkrankungen führen. 

Als Serviceeinrichtung wahrt die ZETT zudem die Belange des Tierschutzes in der tierexperimentellen Forschung an der HHU. Dabei gilt das Leitmotiv der „3 R’s“ (Replace, Reduce & Refine; auf Deutsch: Vermeiden, Verringern & Verbessern). Im Sinne dieser 3R kann ein Tierversuch nur genehmigt werden, wenn er nicht durch Alternativmethoden (Replacement) ersetzt werden kann, die Zahl der eingesetzten Tiere auf ein aussagefähiges Minimum verringert wurde (Reduction) und die Belastung der Tiere so gering wie möglich gehalten wird (Refinement).

Die Ziele und Aufgaben der ZETT zusammengefasst:

  • Wahrung aller Belange des Tierschutzes gemäß der geltenden gesetzlichen Vorgaben auf Basis des „3 R’s“-Leitmotivs

  • Information über Substitutionsverfahren

  • optimale Beratung und Betreuung aller tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftler*innen bei der Planung und Durchführung ihrer Vorhaben

  • Beachtung und Durchsetzung aller gesetzlichen Vorschriften bei Beschaffung, tierartgerechter Haltung und Zucht qualifizierter Versuchstiere 

  • Angebot allgemeiner und spezieller Dienstleistungen wie mikrobiologische und pathologische Diagnostik, hygienische Sanierung, OP-Service

  • Vermittlung der Fachkunde nach §9 TSchG (Tierschutzgesetz)

  • Ausbildung zum / zur Tierpfleger*in der Fachrichtung Forschung und Klinik, zum / zur Tiermedizinischen Fachangestellten sowie zum Biologielaboranten / zur Biologielaborantin
    Ausbildungsberufe am UKD 

  • Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel zum Fachtierarzt / Fachtierärztin für Versuchstierkunde Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer

Die ZETT stellt Wissenschaftler*innen der HHU Ressourcen und Fachwissen zur Verfügung und leistet damit die notwendige Unterstützung für die medizinische und biologische Grundlagenforschung sowie die klinische Forschung am Menschen. Die Forschung ist der einzig mögliche Weg, um Krankheiten besser verstehen und heilen zu können. 

Was wir hier tun:

  • Tierforschung
  • Tierzucht und -pflege entsprechend des hohen europäischen Tierschutzstandards
  • respektvoller Umgang mit dem Tier
  • Einhaltung hoher Hygienestandards
  • tiermedizinische Begleitung und Belastungskontrolle bei Versuchsvorhaben

Was hier nicht stattfindet:

  • Untersuchungen, die der Entwicklung von Kosmetika dienen
  • chemisch-toxikologische Substanzprüfungen
  • Pharmaforschung

Tierforschungsprojekte sind aus guten Gründen wichtig:

  1. Krankheiten müssen immer ganzheitlich gesehen werden, da sie Auswirkungen auf den gesamten Organismus haben. Trotz aller Forschung in den Lebenswissenschaften sind noch längst nicht alle Prozesse innerhalb eines lebenden Organismus entschlüsselt. Es ist daher unmöglich, bei allen Fragestellungen als Ersatz ein Computermodell zu entwickeln und ausschließlich darauf zu vertrauen. Denn innovative Behandlungsverfahren müssen in vielen Fällen an den komplexen Strukturen eines lebenden Organismus erprobt werden. Wo einzelne Fragestellungen in alternativen Modellen untersucht werden können,  muss das auch geschehen. 
     
  2. Behandlungsverfahren sollen so wirksam, sicher und verträglich wie möglich sein. Daher ist es aus ethischen  und auch rechtlichen Gründen unerlässlich, Therapiemöglichkeiten vor ihrer Anwendung an Kindern und Erwachsenen und auch am Tier in der Veterinärmedizin zu entwickeln und zu optimieren. Nur so kann der potenzielle Nutzen für Menschen verantwortungsvoll abgeschätzt werden. Denn erst bei Tierversuchen stellt sich heraus, wie und ob sich neue Wirkstoffe in den Körpergeweben verteilen, wie die Dosierung für die Wirkkonzentrationen aussieht und ob neue Wirkstoffe klinisch eingesetzt werden können oder ob nicht zu tolerierende Nebenwirkungen auftreten. Trotz bester Grundlagenforschung und rationalem Arzneimitteldesign können weder In-vitro-Tests im Labor noch Computer-Simulationen diese Informationen liefern. 
     
  3. Um ein Höchstmaß an Patientensicherheit zu erreichen, reglementieren die Aufsichtsbehörden die Tierforschung in Deutschland und weiteren EU-Staaten besonders streng durch gesetzliche Vorgaben und Kontrollen. Leitmotiv sind die bereits 1958 durch zwei Mediziner (William Russel und Rex Burch) entwickelten „3 R’s“-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine = auf Deutsch: Vermeiden, Verringern & Verbessern). Ihre Einhaltung ist gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Genehmigung eines Tierforschungsprojekts. 
    Die „3 R’s“-Prinzipien besagen, dass:  ein Tierforschungsvorhaben nur dann genehmigt wird, wenn es alternativlos ist, das heißt, nicht durch Computer-Simulationen oder der Forschung an Zellgewebe ersetzt werden kann,  die Forschung an Tieren auf ein Minimum reduziert werden muss und Tierforschungsvorhaben immer weiter im Sinne des Tierwohls verbessert werden müssen.
     
  4. In Deutschland gelten strenge gesetzliche Vorschriften, die sicherstellen, dass Tiere nicht unnötig leiden. So müssen alle Tierforschungsprojekte in aufwendigen Verfahren zunächst von einer unabhängigen Behörde genehmigt werden. Zuständig ist das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) unter Beteiligung einer Kommission mit Vertretern und Vertreterinnen des Tierschutzes. Dabei wird begutachtet, welchen Verfahren das Tier während des Versuchs ausgesetzt ist und ob Schmerzen und Belastungen damit verbunden sind.
Verantwortlichkeit: