Wirksamwerden der DSGVO
Handreichung für Ethik-Kommissionen zum Umgang mit laufenden und bereits abgeschlossenen Studien
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird zum 25. Mai 2018 wirksam. Daraus ergeben sich für alle medizinischen Forschungsvorhaben, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergehen, veränderte Anforderungen.
DSGVO Empfehlungen des Arbeitskreises Stand 25.05.2018
Mustervorlagen für Information und Einwilligung zum Datenschutz finden Sie in der Downloadübersicht am rechten Rand.
Hinweis: Die EK übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Texte. Verbindlich sind alleine die gültigen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, wie sie vom entsprechenden Veröffentlichungsorgan publiziert werden. Die rechtliche Verantwortung verbleibt beim Studienleiter.
Beachten Sie bitte weiterhin: Datenschutzrechtliche Aspekte von Forschungsvorhaben werden durch die EK grundsätzlich nur kursorisch geprüft. Die Bewertung durch die EK ersetzt nicht die gemäß der DSGVO notwendige Konsultation des zuständigen Datenschutzbeauftragten.