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Informationen zur Beantragung eines Ethikvotums

Die Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf prüft Forschungsvorhaben mit Menschen (auch mit Verstorbenen), mit entnommenen Körpermaterialien sowie Forschung, bei der Daten über Menschen erhoben oder ausgewertet werden, vor Forschungsbeginn in ethischer und rechtlicher Hinsicht. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der Proband*innen zu schützen und die Forscher*innen in ihren Forschungsvorhaben zu beraten.

Hierzu nimmt sie Stellung unter anderem zum Prüfplan, zur Eignung der Prüfer*innen und der Angemessenheit der vorgesehenen Maßnahmen, sowie zu der im Einzelfall vorgesehenen Information zur Aufklärung der Probanden*innen und zur Erlangung ihrer Einwilligung. Die Verantwortung der*des Forscher*in für sein Forschungsvorhaben bleibt unberührt.

Die Ethikkommission beurteilt folgende Arten von Studien:

  • Medizinische Forschung in Verbindung mit ärztlicher Versorgung
  • Nicht-therapeutische biomedizinische Forschung mit Menschen
  • Epidemiologische Studien
  • Grundlagenforschung
  • Prüfung von Arzneimitteln# und Medizinprodukten

# Studien nach dem Arzneimittelgesetz: Eine klinische Prüfung beim Menschen ist jede am Menschen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt ist, klinische oder pharmakologische Wirkungen von Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Nebenwirkungen festzustellen oder die Resorption, die Verteilung, den Stoffwechsel oder die Ausscheidung zu untersuchen, mit dem Ziel, sich von der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit der Arzneimittel zu überzeugen.

Weitere Unterlagen, Mustertexte, Checklisten, Formulare und Informationen finden Sie auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland unter "Hinweise für Antragsteller": www.ak-med-ethik-komm.de

Verantwortlichkeit: