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Beauftragte der Medizinischen Fakultät

Für zahlreiche Bereiche des universitären Lebens werden sogenannte Beauftragte eingesetzt: Dabei handelt es sich jeweils um eine Einzelperson, die durch ein Organ der Universität oder der Fakultät bestellt wird.

In der Regel nehmen Beauftragte bei ihrer Tätigkeit lediglich eine beratende Funktion wahr. In Einzelfällen sind sie aber vom Gesetzgeber mit eigenen Kompetenzen ausgestattet,  wie z. B. die Gleichstellungsbeauftragten oder erfüllen sozialgesetzliche Aufgaben, wie die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen.

Verantwortlichkeit: