Verpflichtungserklärung zum Patientendatenschutz
Nehmen Wissenschaftler/Doktoranden im Rahmen ihrer (nicht-)ärztlichen Tätigkeit Einsicht in Patientenunterlagen oder arbeiten mit personenbezogenen Daten, müssen sich die verantworlichen Projektleiter von den entsprechenden Personen eine Vertraulichkeitsverpflichtung unterschreiben lassen.
Sie können hier die von der Stabstelle Gesundheitsdatenschutz, betrieblicher Datenschutz im UKD vorformulierte Vertraulichkeitsverpflichtung einschließlich der relevanten Gesetzestexte herunterladen.
Bei weiteren Fragen zum Patientendatenschutz kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartner der
Stabsstelle Gesundheitsdatenschutz, betrieblicher Datenschutz im UKD (Intranet).