Meldung eines Arbeitsunfalls
Studierende
Laut der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen sind grundsätzlich nur eingeschriebene (immatrikulierte) Studierende gesetzlich unfallversichert. Gasthörer sind mangels Immatrikulation als Studierende nicht versichert. Versichert sind bereits der Weg zur Immatrikulation und auch noch der Weg von der Exmatrikulation nach Hause.
Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Dazu gehören nicht nur der Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen, sondern auch die Beteiligung an studentischer Selbstverwaltung, der Besuch der Universitätsbibliothek oder auch Exkursionen.
Nicht versichert sind demgegenüber die Anfertigung einer Diplomarbeit, private Studienfahrten oder das Nachbereiten einer Vorlesung in den eigenen vier Wänden.
Im Falle eines „Arbeitsunfalls“ muss dieser möglichst nach erfolgter ärztlicher Versorgung direkt bei der Stabsstelle für Arbeits- und Umweltschutz (SAUS) angemeldet werden. Hierzu finden Sie folgende Kontaktdaten:
Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz (SAUS)
Ursula Breuer
Universitätsstr. 1
D-40225 Düsseldorf
Postanschrift: 40204 Düsseldorf
Gebäude: Gebäude 25.02
Etage/Raum: Ebene 00, Raum
Angestellte und Hilfskräfte
Im Falle eines „Arbeitsunfalls“ bei Angestellten sowie bei wissenschaftlichen oder studentischen Hilfskräften, wenden Sie sich bitte an:
Dezernat Personal 01
Michael Mücke
Etage/Raum: 01.002